Hallo,
laut Info aus dem Ortner heißt es: wenn der Dienstgeber die Reparaturkosten übernimmt, handelt es sich um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Beitragsfrei ist die Zahlung des Dienstgebers, wenn der Schaden in der Höhe der nachgewiesenen Rechnungsumme beglichen wurde (das bedeutet, dass eine Rechnung in der Höhe der Schadenssumme vorliegen muss). Bei uns ist so, dass der Dienstnehmer die Rechnung (ausgestellt auf den DN) bezahlt hat und genau diese Summe vom DG refundiert bekommt. Muss die Reparaturrechnung auf die Firma ausgestellt sein damit Beitragsfreiheit vorliegt? Steh momentan auf der Leitung ….
Bitte um Hilfe.
LG Brigitte