Urlaubsverbrauch nach Mutterschutz

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  • #65404
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    eine Angestellte möchte einen Teil ihres Resturlaubes vor der Karenz verbrauchen (Mai bis Mitte Juni). Was mache ich mit den 4 Feiertagen? Muß ich die auch bezahlen oder ziehe ich die vom Gehalt ab bzw. verkürze ich das Abmeldedatum um diese 4 Tage? ….steh momentan auf der Leitung 🙄 Bitte um Hilfe. DANKE.

    Es ist noch eine zweite Frage aufgetaucht: Die DN hat das einkommensabhängige KBG. Damit sie nicht über die Zuverdienstgrenze von 6.100 kommt, möchte sie den restlichen Teil Ihres Resturlaubes nach der Zeit mit dem KBG verbrauchen. Ist das in der Karenz überhaupt möglich, wo sie doch mit Ende Entgeld abgemeldet ist?
    Wäre über eure Hilfe sehr dankbar.

    LG
    Brigitte

    #73182
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Zu Frage 1: Klarer Fall, die Feiertage müssen bezahlt werden (respektive halt die Feiertage dürfen den Urlaub nicht reduzieren).

    Zu Frage 2: Grundsätzlich ist beides möglich: Entweder Resturlaub vor Karenzantritt verbrauchen (nach dem Mutterschutz) oder aufheben für nach der Karenz. Auch eine Teilung ist mE absolut möglich. Aber innerhalb der Karenz und nach dem KBG-Bezug, wenn also die Karenz länger andauert als der Bezug von KBG, ist diese Variante nicht möglich!

    LG

    #73184
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für deine Hilfe, hast mir sehr geholfen.

    LG
    Brigitte

    #73185
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Sehr gerne!

    LG

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