Hallo,
eine Angestellte möchte einen Teil ihres Resturlaubes vor der Karenz verbrauchen (Mai bis Mitte Juni). Was mache ich mit den 4 Feiertagen? Muß ich die auch bezahlen oder ziehe ich die vom Gehalt ab bzw. verkürze ich das Abmeldedatum um diese 4 Tage? ….steh momentan auf der Leitung 🙄 Bitte um Hilfe. DANKE.
Es ist noch eine zweite Frage aufgetaucht: Die DN hat das einkommensabhängige KBG. Damit sie nicht über die Zuverdienstgrenze von 6.100 kommt, möchte sie den restlichen Teil Ihres Resturlaubes nach der Zeit mit dem KBG verbrauchen. Ist das in der Karenz überhaupt möglich, wo sie doch mit Ende Entgeld abgemeldet ist?
Wäre über eure Hilfe sehr dankbar.
LG
Brigitte