Übergang befristetes in unbefristetes Dienstverhältnis

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    Beiträge
  • #63721
    Koralpen
    Teilnehmer

    Hallo,

    folgende Frage:
    ich habe ein auf drei Monate befristetes Dienstverhältnis.
    Im Dienstvertrag ist geregelt, dass nach den drei Monaten das befristete Dienstverhältnis automatisch in ein unbefristetes übergeht.

    unter dem Pukt Kündigungsfristen steht folgendes:
    „Kündigung durch den Arbeitnehmer: 3 Monate zum Monatsletzten
    Kündigung durch den Arbeitgeber: 3 Monate zum Monatsletzten“

    Meine Frage:
    ich befürchte, dass mich mein Arbeitgeber kündigen könnte (mein Bereich fällt weg). Kann er mich z.B. 2-3 Wochen bevor der befristete Vertrag ausläuft kündigen und ich muss den Betrieb dann mit Ende meines befristeten Vertrages verlassen; oder muss er dann dennoch die 3-Monatige Kündigungsfrist einhalten?

    Lg

    #69259
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wenn der Dienstgeber bis zum letzten Tag der Befristung bescheid gibt, dass das Dienstverhältnis mit der Befristung ausläuft, dann endet dein Dienstverhältnis ohne irgendeiner Kündigungfrist mit dem Ende der vereinbarten Befristung. Falls der Dienstgeber dieses Befristungstag übersieht und einen Tag später drauf kommt dann hat er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten einzuhalten…

    Liebe Grüße, Andrea

    #69533
    izeer
    Teilnehmer

    gilt das selbe auch für den arbeitnehmer? kann man das arbeitsverhältnis ohne probleme mit dem letzten tag des befristeten arbeitsverhältnisses (das am tag darauf dann in ein unbefristetes übergehen würde) kündigen?!

    #69539
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo izeer!

    Ja, das geht.

    LG

    #69541
    izeer
    Teilnehmer

    danke für die schnelle antwort!

    und es reicht dies mündlich zu machen, oder wäre es besser den chef dahingehend schriftlich zu informieren?!

    #69545
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo izeer!

    Mündlich würde genügen, aus Gründen der Beweisbarkeit ist Schriftlichkeit jedoch immer zu empfehlen (auch wenn’s bei einem befristeten Arbeitsverhältnis klar ist, dass es mit Ende der Befristung „aus“ ist.).

    LG

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