Gehlatsexekution und rückwirkende Gehaltserhöhung

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    Beiträge
  • #63732
    vwkjb1070
    Mitglied

    guten tag forum

    ein mitarbeiter hat seit dem vorjahr eine gehaltsexekution laufen, die regelmäßig berechnet und abgeführt worden ist.

    jetzt wird rückwirkend eine gehaltserhöhung gewährt.

    muss ich jetzt auch die pfändbaren beträge für die vergangenen monate nachrollen? die differenz liegt über der bagatellgrenze

    wenn ja: wo steht das (in der aktuellen exminbroschuere jedenfalls nicht)

    danke für die unterstützung

    wolfgang

    #69270
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Wolfgang!

    Also ich rolle den Exekutionsbetrag immer auf. Muß ja zB jedes Jahr die KV-Erhöhung bei den Holzschlägerungsbetrieben im Mai oder Juni rückwirkend per 01.03.2008 aufrollen. Wenn man sich dann dies am Lohnkonto ansieht sieht man ja die Aufrollung nicht mehr, sondern nur den falschen Exekutionsbetrag… Also, dass ist meine Begründung, warum ich die Exekution auch immer aufrolle.

    Liebe Grüße,Andrea

    #69272
    vwkjb1070
    Mitglied

    danke andrea

    wolfgang

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