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Roland aktualisiert.
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29. Januar 2008 um 10:19 Uhr #63569
Daniela88
Teilnehmerhi!
bin noch ziemlich neu hier und hätte da eine frage bezügl. der meldungen an die gkk.ich werde vermutlich bald die personalverrechnung übernehmen.
und hab auch schon einiges gelesen. aber keine konkreten antworten auf meine fragen gefunden.also:
– was muss ich monatlich an die GKK übertragen und was jährlich?
– und muss man für jede sonderzahlung usw. immer eine extra Meldung
übertragen?
– muss für jeden mitarbeiter extra übermittelt werden, oder werden die
zusammengefasst (zB. Beitragsnachweis oder sowas)?
– muss man ans Finanzamt auch etwas übertragen, oder wird das eh
von der GKK weiterübermittelt?ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
danke!lg dani
29. Januar 2008 um 11:18 Uhr #68945andrea78
TeilnehmerHallo Daniela!
Das sind aber viele Fragen auf einmal 😀
– monatlich an GKK den Beitragsnachweis – jährlich den kombinierten Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis bzw. wenn unterjährig ein Austritt erfolgt – am Letzten des drauffolgendes Monats übermitteln.
– Es ist für jede Sonderzahlung eine Sonderzahlungsmeldung zu machen wenn man einen Vorschreibebetrieb abrechnet. Hat man jedoch einen Selbstabrechner erfolgt die Sonderzahlungsmeldung nicht extra sondern ist eh auf dem Beitragsnachweis für die GKK ersichtlich.
– Beitragsnachweis erfolgt in Summe – der L16/BGLN wird pro DN übermittelt
– der L16 wird mittels ELDA übertragen und wird an das FA weitergeleitet
Ich hoffe ich konnte helfen,
lg Andrea29. Januar 2008 um 12:08 Uhr #68946Daniela88
Teilnehmerdanke vielmals für deine rasche antwort.
ja du hast mir sehr weitergeholfen!!
danke!! 😀wünsch noch einen schönen tag!
lg dani
29. Januar 2008 um 16:49 Uhr #68948andrea78
TeilnehmerBitte sehr gerne!
Wünsche noch einen schönen Abend,
lg Andrea18. März 2008 um 15:18 Uhr #69091Daniela88
Teilnehmerso da bin ich wieder. *g*
ich hätte wieder ein paar Fragen und hoffe, dass mir wieder jemand weiterhelfen kann. *g*
ich hab jetzt das Programm Elda heruntergeladen.
ich werd nämlich ab April die Personalverrechnung machen (händisch)
wir sind nur 4 Dienstnehmer, da zahlt sich so a Lohnprogramm eigentlich gar nicht aus.Bei ELDA:
• Da gibt es einen Punkt der heißt „Meldung zum BV-Beitrag“. Ist damit der „MV-Beitrag“ gemeint? (=Mitarbeitervorsorgebeitrag)
• Bei dem Beitragsnachweis:
Kann ich da auch den geringfügig Angestellten dazugeben, also schon extra anführen (Beitragsgruppe N14), aber ich brauch keine extra Meldung dafür machen
oder?
• Wenn jemand Krank ist, was muss ich da dann machen? Gibt’s da eine Meldung die ich an die GKK machen muss, oder macht das nicht sowieso der Hausarzt?
(musste nämlich mal eine Krankmeldung an den Steuerberater weiterleiten)Ich hoffe, ihr seid nicht zu genervt von meinen fragen. 🙂
Ich habe in der Schule Personalverrechnung gelernt (hatte dabei auch alle Punkte bei der Matura 🙂 ), aber mit ELDA und so haben wir nie was gemacht, deshalb kenn ich mich da noch nicht so aus.
Naja, VIELEN DANK schon mal!!
Lg dani19. März 2008 um 8:07 Uhr #69096andrea78
TeilnehmerHallo Dani!
*ja das ist das selbe (BV = betriebl.Vorsorge) – aber wenn du keinen Vorschreibebetrieb abrechnest brauchst du diese Meldung gar nicht machen, weil du ja den MV-Beitrag am Beitragsnachweis meldest.
Umgekehrt wenn du schon einen Vorschreibebetrieb abrechnest brauchst du dafür keinen Beitragsnachweis machen.
* N14 = geringf.Arbeiter
N24 = geringf.Angestellte
für die geringfügigen Angestellten eine eigene Zeile reinschreiben
* die Krankmeldungen werden vom Steuerberater gebraucht um den Krankenstand bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen. Wenn der Dienstnehmer mit seinem Krankenstand über die Entgeltfortzahlung hinaus kommt ist eine Arbeits- und Entgeltbestätigung fürs Krankengeld auszufüllen und an die GKK zu übermitteln.Liebe Grüße, Andrea
20. März 2008 um 10:20 Uhr #69098Daniela88
Teilnehmerhallo andrea.
danke erstmals für deine rasche antwort.
hab nochmal kurz ne frage zu dem letzten punkt mit dem krankenstand:
ist die Entgeltfortzahlung das, wenn ein mitarbeiter jetzt zB. 1 woche krank ist und das ist am ende des monats und geht auch noch ins nächste monat:
also zB. 30. und 31. märz und dann halt auch noch 1.-3. april. ist das so gemeint oder anders?ich hoffe du verstehst was ich meine, kanns nicht besser erklären was ich mein. *g*
naja, werd jetzt mal weiterarbeiten.
lg dani20. März 2008 um 13:42 Uhr #69099andrea78
TeilnehmerHallo Dani!
Nein. Mit Entgeltfortzahlung meine ich jetzt zB bei einem Arbeiter muß ja der Dienstgeber (bei Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu 5.Arbeitsjahr) 6 Wochen voll + 4 Wochen halb das Entgelt bei Krankheit oder Unglücksfall weiterzahlen. (8 Wochen voll bei einem Arbeitsunfall) Folglich mußt du dir ja pro Arbeitsjahr immer die Krankenstände zusammenzählen und schauen ob du nicht über die 6 Wochen kommst und nur mehr 50% zum zahlen hättest. Folglich wenn du bei einem Arbeiter pro Arbeitsjahr nicht mehr als in Summe 6 Wochen Krankenstand zusammenbekommst, brauchst du keine Meldung an die GKK machen und hast auch bei der Lohnverrechnung nichts besonderes zu tun. Abgesehen jetzt vom Zuschuss der AUVA – mußt du halt schon noch schauen, ob es ein Unfall ist und du vielleicht einen Zuschuss beantragen kannst weil er eben länger als 3 Tage gedauert hat oder bei sonstigen Krankenständen über 10 Tage…
…hab jetzt das Thema nur kurz angeschnitten, weil über Krankenstand kann man seitenweise schreiben…
Liebe Grüße,
Andrea17. April 2008 um 9:10 Uhr #69178Daniela88
Teilnehmerdanke für deine antwort. 🙂
ich hab gestern die Meldungen an GKK mittels ELDA übertragen und es scheint auch „fast alles“ funktioniert zu haben.
ich hab auch ein Protokoll der erhaltenen Meldungen bekommen.
(ich habe einen Beitragsnachweis, 1 x MV-Beitrag und 1x Änderungsmeldung übertragen)in der mappe vom Steuerberater ist aber noch ein Ausruck, den ich nicht bekommen habe, es handelt sich dabei um die „Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum …“
bekomm ich diesen Zettel noch als „empfangene Dateien“ bei ELDA, oder hat das der Steuerberater immer mit seinem Lohnprogramm gemacht. (schaut aber aus, als wärs von ELDA)
ganz oben auf den Beitragsnachweisung aus den vorherigen Monaten, war immer die NÖGKK angeführt. (was eh passt)
übermittelt wird es ja immer an die OÖGKK und dann halt weitergeleitet an diejenige GKK.
Muss ich jetzt warten bis die NÖGKK die Meldung erhalten hat und ich bekomm erst dann diesen Zettel vom Beitragsnachweis?ich hoffe ihr kennt euch aus, was ich geschrieben habe. *g* (sonst einfach nachfragen, vielleicht kann ichs noch besser beschreiben)
lg dani17. April 2008 um 11:06 Uhr #69179Daniela88
Teilnehmerhallo nochmal.
bin anscheinend auf die antwort meiner frage gestoßen.
hab mir mal so ne demoversion eines Lohnprogramms runtergeladen. und hab jetzt bei Beitragsnachweis nachgesehen. und der sieht genau so aus, wie der vom Steuerberater.
also stammt dieser zettel von einem Lohnprogramm.naja, wünsch allen noch einen schönen tag.
lg dani19. Juni 2008 um 14:32 Uhr #69345Daniela88
Teilnehmerhallo.
ich hätte wieder eine frage. (ganz was neues. *g*)
unsere Firma war bis Mai ein Vorschreibebetrieb (wussten wir nicht mal so richtig. *g*)
jetzt sind wir selbstabrechner.nun zu meiner frage:
uns hat heute jemand von der GKK angerufen, weil wir auch die Meldung zum BV-Beitrag gesendet haben, obwohl wir dies nicht gemusst hätten.
er hat dann irgendwie angedeutet, dass man das immer für den Vormonat angibt. also den MV-Beitrag vom Mai gibt man im Juni an, stimmt das?ich hab aber immer den aktuellen MV-beitrag übermittelt und auch die anderen Beträge waren aus dem aktuellen Monat.
also ich hab die meldung zB. für juni gestern übermittelt und hab auch für juni abgerechnet. ist das falsch?und dann hätte ich noch eine frage:
da ich beim Beitragsnachweis ja die Sonderzahlung angebe, muss ich dann noch extra für jeden Mitarbeiter eine sonderzahlung machen? ich hab das nämlich gemacht, aber darüber hat der von der GKK nichts gesagt?ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
danke schon mal im vorraus.
lg dani19. Juni 2008 um 14:38 Uhr #69346Daniela88
Teilnehmermir ist noch kurz was eingfallen, was ich vergessen hatte:
und zwar haben wir 2 geringf. beschäftigte.
die gebe ich ja nicht auf dem Beitragsnachweis an, zähle sie aber beim MV-Beitrag dazu.
da muss ich ja eigentlich extra eine Sonderzahlungsmeldung machen, weil die geringf. beschäft. ja nicht angegeben werden am Beitragsnachweis, oder?lg dani
21. Juni 2008 um 0:56 Uhr #69352Roland
TeilnehmerHallo Daniela!
So ganz verstehe ich die Problematik jetzt nicht, aber ich versuche es trotzdem mit einer Antwort:
Der BV-Beitrag (vormals MV-Beitrag) wird, z.B. konkret von der Abrechnung Mai, von den Maibezügen ermittelt und auch mit der Beitragsnachweisung Mai verrechnet und bis 15. Juni abgeführt (so wie alle anderen Beiträge).
Eine extra Meldung kannst du dir tatsächlich ersparen!Die Sonderzahlungen sind ebenfalls am BN, du musst keine Sonderzahlungsmeldungen mehr machen (weiß aber jetzt nicht, ob ich die Frage richtig interpretiert habe).
Die geringfügig Beschäftigten werden vermutlich erst am Jahresende abgerechnet (Beitragszeitraum für diese ist das Kalenderjahr mit Optionsmöglichkeit auf monatliche Entrichtung der Beiträge), auch hier sind keine zusätzlichen Meldungen zu erstatten.
LG
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