aufrollung des vorjahres

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  • Dieses Thema hat 7 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von andrea78.
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    Beiträge
  • #63652
    ronnie
    Teilnehmer

    guten tag,

    ist es eigentlich möglich, bezüge des vorjahres aufzurollen?

    wenn ja, wie ist hier vorzugehen? wie sind behörenformulare darzustellen (beitragsnachweis, bgn, L16,…)

    bitte um eure hilfe,
    danke!

    lg ronnie

    #69171
    stevenson
    Mitglied

    Hallo Ronnie,

    bitte sieh mal auf den Beitrag von Dani vom 15.04….

    LG
    Stefan

    #69206
    ronnie
    Teilnehmer

    hallo stefan,

    danke für deinen tipp. ich habe leider diese aktuelle buch nicht. unterscheidet es sich zu der auflage aus 2004?

    mir geht es nur darum, ob man nun bezüge aus dem vorjahr aufrollen darf u. wenn ja, wie ich BN, BGN, L16 korrigieren muss.

    zb bei einem arbeitnehmer wurden keine sonderzahlungen im VJ ausbezahlt, dies jedoch erst mitte märz erkannt.

    weiß hier keiner rat?
    danke im voraus!
    lg ronnie

    #69207
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Ronnie!

    Also wenn du eine Aufrollung machst – dann gibt es einfach dann einen Nachtrag beim Beitragsnachweis 12/07 – (das mit dem BN ist noch das Einfachste) – den L16/BGLN mußt du natürlich stornieren und neu erstellen – auch DB/DZ/KommSt werden sich ändern – folglich auch hier neue Erklärungen…

    Wenn du es als Nachzahlung behandelst dann bräuchtest du nur die SV ins Vorjahr reinrollen und Lst/DB/DZ/KommST hättest du im Monat des zufließens abzuführen (=April 2008) Wäre mal rein von der Fälligkeit der Abgaben die geschicktere Lösung. (auch wegen Buchhaltung – wird ja schon abgeschlossen sein das Jahr 2007) Dazu empfehle ich dir das Handbuch deines Softwareherstellers zufassen und unter der Handhabung von Nachzahlungen nachzulesen… – weil die Abrechnung von sowas (bei meinem Programm jedenfalls) um einiges schwieriger ist…

    Liebe Grüße,Andrea

    #69210
    ronnie
    Teilnehmer

    hallo andrea,
    danke für deine hilfe/informationen!

    ich habe mich bei einigen finanzämtern erkundigt, hier überwiegt die mehrheit der aussagen, dass dies nicht erlaubt sei. ferner habe ich bis dato keinen gesetzestext gefunden, in dem eine aufrollung des vorjahres erlaubt ist.

    ich hätte mir die umsetzung auch so vorgestellt, dass die sozialversicherung im zu korrigierenden monat richtiggestellt wird u. BN/BGN korrigiert werden. doch was ist mit den zu versteuernden bezügen, wenn ich sie ins aktuelle monat zufließen lasse? bei nicht willkürlichen nachzahlungen soll ein fünftel steuerfrei sein!? wie soll dann das jahreskonto des vorjahres aussehen, wenn ich zwar die sv richtig berechne, aber die steuer im aktuellen jahr berechne?

    lg ronnie

    #69213
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Ronnie!

    Wenn du deine Sonderzahlung als Nachzahlung behandelst fährst du auf der sicheren Schiene.

    Die zu versteuernden Bezüge müssen mit einer eigens angelegten Lohnart abgerechnet werden. Eben dass 1/5 steuerfrei belassen wird. Bei meinem Programm muß ich dann SV-DG-Anteil und den SV-Abzug im aktuellen Jahr händisch eingeben, dass dieser berücksichtigt wird, da die Lohnart nur lohnversteuert wird. Im Vorjahr gebe ich nur die SV-Bemessungsgrundlagen rein und zähle mir eben den DN-Anteil (lfd+SZ)+ den DG-Anteil (lfd+SZ) (der im Vorjahr auch auf dem Lohnkonto dann aufscheint) zusammen und ziehe den DN-Anteil im aktuellen Monat am Lohnzettel ab. Und den DG-Anteil erfasse ich auch, dass er dann am Buchungsbeleg für den Buchhalter aufscheint.

    Liebe Grüße, Andrea

    #69214
    ronnie
    Teilnehmer

    hallo daniela,
    danke für deine super hilfe. jetzt bin ich schon etwas weiter auf meinem weg. so hätten wir den ablauf auch angedacht u. bereits programmiert.

    hast du diese infos aus dem aktuellen buch „personalverrechnung in der praxis“ von ortner/ortner?
    lg ronnie

    #69215
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Ronnie,

    ja arbeite nach dem Ortner-Buch. Unter Nachzahlung kann man die Versteuerung eh schön nachlesen. Meine Erläuterungen bezüglich des Abrechnungsvorganges ist nur eine Schilderung wie ich eine Nachzahlung mit unserem Lohnprogramm durchführen muß. Wie genau das bei eurem Lohnprogramm funktioniert ist ja wieder eine andere Geschichte…

    Frohes Lohnverrechnen, lg Andrea

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