Kein Insolvenz-Entgelt für die Wertminderung eines Fahrzeugs
Der Kläger kaufte in Absprache mit einem befreundeten Unternehmer in Tschechien auf Kredit ein Kombifahrzeug, meldete es dort im eigenen Namen an und überließ es dem Unternehmen zur betrieblichen Nutzung in Österreich. Der Unternehmer übernahm dafür die Zahlung der laufenden Kreditraten und Betriebskosten.
Rechtsfortbildung durch das BFG – Vorlageantrag als Vorhalt gegenüber dem Finanz-/Zollamt
Das BFG hat mit der zitierten Entscheidung zwei Klarstellungen getroffen: Das Gebot, sich mit dem Tatsachen- und Beweisvorbringen der Gegenseite erkennbar zu beschäftigen, betrifft auch das Finanz-/Zollamt. Bleibt ein im Vorlageantrag erstattetes Vorbringen tatsächlicher Natur unwidersprochen, so geht es zulasten der Behörde. Dasselbe gilt für den Einschreiter (auch) in Bezug auf den Vorlagebericht: Bringt er Neues, so sollte sich der Beschwerdeführer damit beschäftigen. Ein Beitrag von Dr. Michael Kotschnigg.
Sofortige Vorlage ohne BVE – Unzuständigkeitserklärung durch das BFG möglich?
Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 22. 11. 2017, Ra 2017/13/0010 , steht beiden Parteien des Verfahrens vor dem BFG der Fristsetzungsantrag an den VwGH offen. Die Frage, ob die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung zu Unrecht unterblieben (ein Vorlageantrag eingebracht worden) ist, lasse sich daher im Rahmen des Säumnisrechtsschutzes klären. Die Erlassung von Unzuständigkeitsbeschlüssen durch das BFG sei somit nicht zulässig. Ein Beitrag von Dr. Christian Lenneis vom BFG.
Verlust von Steuerbegünstigungen bei Vorliegen formeller und materieller Satzungsmängel
Eine nicht unbeträchtliche Anzahl inländischer Vereine ist zwar unternehmerisch tätig, aber dennoch nicht steuerlich erfasst. Eine der Ursachen für die mangelnde steuerliche Erfassung ist der Umstand, dass solche Vereine die Rechtsansicht vertreten, aufgrund ihres gemeinnützigen Zwecks bestünde für sie keine Steuerpflicht. Rückt ein solcher Verein ins Blickfeld der Finanzbehörden, stellt sich diese Rechtsauffassung des Öfteren als Rechtsirrtum mit zum Teil existenziellen finanziellen Folgen heraus. Ein Beitrag von Claudia Mauthner vom BFG.
Kein Abstellen auf mittelbare Eigentümerverhältnisse beim Tatbestand des Mantelkaufs
Der VwGH befasste sich mit der Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der „wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur“ iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG nur die unmittelbare oder auch die mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse umfasst. Im Ergebnis vertritt das BFG die Auffassung, dass das Tatbestandsmerkmal lediglich auf die unmittelbare Veränderung der Beteiligungsverhältnisse abstellt. Ein Beitrag von Jan Knesl, Pavel Knesl und Michael Zwick.
Verdeckte Ausschüttungen – Keine Haftung für Kapitalertragsteuer bei Vereinen
Verdeckte Ausschüttungen können grundsätzlich bei allen Körperschaften anfallen. Auch eigentümerlose Körperschaften wie etwa Vereine oder Stiftungen können Vorteilszuwendungen an Personen vornehmen, die eine ähnliche Stellung aufweisen wie Inhaber eines Anteilsrechts oder diesen nahestehende Personen.
Steuerliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine slowakische Personengesellschaft
Werden Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagert und geht dadurch das Besteuerungsrecht der Republik Österreich verloren, löst dies in der Regel einen Wegzugsbesteuerungstatbestand aus. Lesen Sie den Beitrag von Markus Knechtl im aktuellen BFGjournal.
Kein Mantelkauf bei gleichbleibendem faktischem Geschäftsführer
Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführung in einem Zug oder bei Vorliegen eines inneren Zusammenhangs sukzessive ersetzt werden. Dabei ist lediglich auf jene Personen abzustellen, die auch tatsächlich die Geschäfte führen.
Die Errichtung einer Kapelle durch den Betreiber eines Pflegeheims ist betrieblich veranlasst
Der Betreiber eines Pflegeheims für psychisch Kranke errichtete eine Kapelle. Im vorliegenden Fall war strittig, ob die Errichtung dieser Kapelle aus betrieblichen oder privaten Motiven erfolgte. Das BFG vertritt die Auffassung, dass sie objektiv zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt ist. Daher waren die Aufwendungen für die Kapelle abzugsfähig. Weiters zählt sie zum Unternehmen ( § 12 Abs 2 UStG), weshalb auch der Vorsteuerabzug in Bezug auf ihre Errichtungskosten zulässig war.
Wirksamkeit der Konkurrenzklausel und Karenzabgeltung
Konkurrenzklauseln geben immer wieder Anlass zu gerichtlichen Verfahren. So hat in jüngster Zeit sowohl der OGH zur Frage der Gültigkeit bei unberechtigter Entlassung als auch das BFG zur Frage der DB- und DZ-Pflicht Stellung genommen. Ein Beitrag von Elfriede Köck.
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Die Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr: 528,10 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr: 754,40 Euro monatlich und im dritten Lehrjahr: 1.056,10 Euro monatlich. Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, der am 1. 6. fällig ist.
Abzugsverbot und Verlustausgleichssperre beim VfGH
Der VfGH bestätigt das objektive Nettoprinzip auch in der Immobilienertragsteuer. Verluste können jedoch nur begrenzt ausgeglichen werden: zur Gänze mit Überschüssen aus anderen Grundstücksveräußerungen oder zu 60 % mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, allenfalls verteilt auf 15 Jahre. Ein Beitrag von Prof. Dr. Reinhold Beiser von der Universität Innsbruck.




