Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
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Aktuelle Termine für die Personalverrechnung

Im Februar endet unter anderem die Vorlagefrist der Beitragsnachweisungen für Jänner 2018, die Schwerarbeitsmeldungen für 2017 sind bis spätestens 28. 2. 2018 zu übermitteln und der elektronische Jahreslohnzettel ist mittels ELDA bis 28. 2. 2018 zu melden.

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Echter oder freier Dienst­vertrag?

Die Frage, ob ein echter Dienst­vertrag oder doch ein freier Dienst­vertrag vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung. Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu; sie rechtfertigt keine außerordentliche Revision.

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Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Sieht der anzuwendende Kollektiv­vertrag vor, dass eine Vollzeitbeschäftigung beim Überlasser in entgeltlicher Hinsicht dem gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Vollzeitäquivalent des Beschäftigers auch dann zu entsprechen hat, wenn die Arbeitszeit innerbetrieblich reduziert wurde, so würde es eine Umgehung darstellen, wenn der Überlasser mit der überlassenen Arbeitskraft eine Teilzeit­vereinbarung im Ausmaß der beim Beschäftiger nur innerbetrieblich reduzierten Arbeitszeit verein­bart.

BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

Verjährungsfrist für Verwaltungsstrafsachen vor dem BFG beträgt nun 15 Monate

Durch die Aufhebung der Wortfolge „wobei die Frist des § 43 Abs 1 VwGVG 24 Monate beträgt“ in § 24 BFGG durch das Erkenntnis des VfGH vom 27. 11. 2017, G 183/2017, ist ein beim BFG anhängiges Verwaltungsstrafverfahren nach Ablauf von 15 Monaten ab Einlangen der Beschwerde bei der belangten Behörde einzustellen, nicht mehr wie bisher erst nach 24 Monaten gemäß § 24 BFGG.

Rechtsprechung

Tatsächliche Jobaussichten keine Voraussetzung für Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten

Die steuerliche Abzugsfähigkeit einer mit der konkreten Absicht auf künftige Einnahmenerzielung betriebenen Umschulungsmaßnahme hängt nicht davon ab, ob es dem Steuerpflichtigen nach Abschluss der Umschulung tatsächlich gelingt, im angestrebten Beruf Fuß zu fassen, verschafft doch grundsätzlich keine Ausbildung eine Garantie, nach ihrem Abschluss in einem vorher festgelegten Bereich beruflich tätig sein zu können.

Wirtschaft

Aktien als notwendiges Betriebsvermögen

Was als Betriebsvermögen anzusehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs des Steuerpflichtigen (hier: Druckservice, Einzelunternehmen) sowie die Verkehrsauffassung maßgebend.

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Wohnbauförderung: Länder nutzen Steuerautonomie vorerst nicht

Die Bundesländer nutzen ihre neue Steuerautonomie bei der Wohnbauförderung vorerst nicht. Wie ein APA-Rundruf ergeben hat, lassen alle neun Bundesländer den Wohnbauförderungsbeitrag unverändert. Am meisten profitieren würde von einer Anhebung die Gemeinde Wien (wegen der vielen Einpendler aus Niederösterreich und dem Burgenland).

(Bild: ©VfGHAchim Bieniek)
Allgemein Rechtsprechung

Dezember-Session des VfGH hat begonnen

Die Mitglieder des VfGH sind zur letzten Session des laufenden Jahres zusammengetreten. Auf dem Programm stehen unter anderem die Gesetzesprüfung zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe und mehrere Rechtssachen im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung.

Wirtschaft

KESt-Befreiungserklärung bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb

Erzielt eine Körperschaft öffentlichen Rechts bei einer Betätigung außerhalb eines unbeschränkt steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art Einkünfte, sind diese zwar grundsätzlich nicht körperschaftsteuerbar, mit insoweit angefallenen Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegt sie allerdings der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Form des KESt-Abzugs.