Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
Im Februar endet unter anderem die Vorlagefrist der Beitragsnachweisungen für Jänner 2018, die Schwerarbeitsmeldungen für 2017 sind bis spätestens 28. 2. 2018 zu übermitteln und der elektronische Jahreslohnzettel ist mittels ELDA bis 28. 2. 2018 zu melden.
Kein Vertreterpauschale für Außendienstmitarbeiter einer Einkaufsgenossenschaft
In zwei jüngst ergangenen Erkenntnissen hat sich der VwGH im Rahmen von außerordentlichen Revisionen mit dem Vertreterpauschale nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen beschäftigt.
Echter oder freier Dienstvertrag?
Die Frage, ob ein echter Dienstvertrag oder doch ein freier Dienstvertrag vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung. Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu; sie rechtfertigt keine außerordentliche Revision.
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bereits der Antrag auf Wiedereinsetzung hat alle für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags maßgeblichen Angaben zu enthalten. Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur im Rahmen der Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers zu untersuchen. An den im Antrag vorgebrachten Grund bleibt die Partei gebunden.
Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion
Sieht der anzuwendende Kollektivvertrag vor, dass eine Vollzeitbeschäftigung beim Überlasser in entgeltlicher Hinsicht dem gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Vollzeitäquivalent des Beschäftigers auch dann zu entsprechen hat, wenn die Arbeitszeit innerbetrieblich reduziert wurde, so würde es eine Umgehung darstellen, wenn der Überlasser mit der überlassenen Arbeitskraft eine Teilzeitvereinbarung im Ausmaß der beim Beschäftiger nur innerbetrieblich reduzierten Arbeitszeit vereinbart.
Verjährungsfrist für Verwaltungsstrafsachen vor dem BFG beträgt nun 15 Monate
Durch die Aufhebung der Wortfolge „wobei die Frist des § 43 Abs 1 VwGVG 24 Monate beträgt“ in § 24 BFGG durch das Erkenntnis des VfGH vom 27. 11. 2017, G 183/2017, ist ein beim BFG anhängiges Verwaltungsstrafverfahren nach Ablauf von 15 Monaten ab Einlangen der Beschwerde bei der belangten Behörde einzustellen, nicht mehr wie bisher erst nach 24 Monaten gemäß § 24 BFGG.
Tatsächliche Jobaussichten keine Voraussetzung für Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten
Die steuerliche Abzugsfähigkeit einer mit der konkreten Absicht auf künftige Einnahmenerzielung betriebenen Umschulungsmaßnahme hängt nicht davon ab, ob es dem Steuerpflichtigen nach Abschluss der Umschulung tatsächlich gelingt, im angestrebten Beruf Fuß zu fassen, verschafft doch grundsätzlich keine Ausbildung eine Garantie, nach ihrem Abschluss in einem vorher festgelegten Bereich beruflich tätig sein zu können.
Vorsteuerabzug bei bloß mittelbarer Privatnutzung einer Wohnung
In diesem Fall hat ein Eigentümer einer Liegenschaft das darauf errichtete Gebäude umfangreich saniert. Einige der sanierten Wohnungen vermietete er anschließend an fremde Dritte, die Dachgeschoßwohnung vermietete er hingegen an eine GmbH, bei der er Geschäftsführer ist.
Aktien als notwendiges Betriebsvermögen
Was als Betriebsvermögen anzusehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs des Steuerpflichtigen (hier: Druckservice, Einzelunternehmen) sowie die Verkehrsauffassung maßgebend.
Wohnbauförderung: Länder nutzen Steuerautonomie vorerst nicht
Die Bundesländer nutzen ihre neue Steuerautonomie bei der Wohnbauförderung vorerst nicht. Wie ein APA-Rundruf ergeben hat, lassen alle neun Bundesländer den Wohnbauförderungsbeitrag unverändert. Am meisten profitieren würde von einer Anhebung die Gemeinde Wien (wegen der vielen Einpendler aus Niederösterreich und dem Burgenland).
Dezember-Session des VfGH hat begonnen
Die Mitglieder des VfGH sind zur letzten Session des laufenden Jahres zusammengetreten. Auf dem Programm stehen unter anderem die Gesetzesprüfung zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe und mehrere Rechtssachen im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
KESt-Befreiungserklärung bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb
Erzielt eine Körperschaft öffentlichen Rechts bei einer Betätigung außerhalb eines unbeschränkt steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art Einkünfte, sind diese zwar grundsätzlich nicht körperschaftsteuerbar, mit insoweit angefallenen Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegt sie allerdings der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Form des KESt-Abzugs.












