Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
BFGjournal Umsatzsteuer

Vorzeitige Beendigung einer kleinen Vermietung

Kann bei der Vermietung eines Einfamilienhauses der Nachweis der Vermietung bis zur Erzielung eines Gesamt-Einnahmenüberschusses nicht erbracht werden, ist bei Vorliegen eines Gesamt-Werbungs­kostenüberschusses im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Vermietung von Liebhaberei auszugehen.

Rechtsprechung

Zustandekommen eines Überziehungskredits im Sinne des § 18 Abs 1 VKrG

Eine Überziehungsmöglichkeit ist nach § 18 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ein ausdrücklicher Kreditvertrag, mit dem sich der Kreditgeber verpflichtet, dem Verbraucher Beträge zur Verfügung zu stellen, die das aktuelle Guthaben auf dem laufenden Konto des Verbrauchers überschreiten. Die Wortfolge „ausdrücklicher Kreditvertrag“ in § 18 Abs 1 VKrG schließt das konkludente Zustandekommen einer Überziehungsmöglichkeit als Sonderform des Kreditvertrages nicht aus.

Wirtschaft

Inflation lag im Dezember 2017 bei 2,2 %

Die Inflationsrate für Dezember 2017 lag nach Berechnungen der Statistik Austria bei 2,2 % (November 1017: +2,3 %). Ausschlaggebend für diesen Rückgang war ein schwächerer Preisauftrieb bei Heizöl und Treibstoffen. Die Ausgaben für Wohnung, Wasser, Energie erwiesen sich als der bedeutendste Preistreiber, gefolgt von jenen für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke.

Selbstberechnungsabgabe
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Selbstberechnungsabgabe – amtswegige Wiederaufnahme

Im Rahmen einer GPLA stellte das Finanzamt im vorliegenden Fall fest, dass einigen Arbeitnehmern Beträge ausbezahlt worden sind, welche zu Unrecht als nach § 68 Abs 1 EStG steuerfreie Erschwerniszulagen behandelt wurden. Im Unterbleiben der Besteuerung solcher dem Finanzamt unbekannter Beträge anlässlich der Selbstberechnung der Lohnsteuer kann keine Offenlegung des maßgeblichen Sachverhalts erblickt werden.