Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
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Mehrfach­versicherung und Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage

Grundsätzlich gilt in Österreich das Prinzip der Mehrfach­versicherung. Unterschiedliche Tätigkeiten führen zur Pflicht­versicherung nach verschiedenen Gesetzen. Bei ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG ist gemeinsame Grenze für die Abfuhr von Beiträgen die allgemeine Höchstbeitragsgrundlage (2019: 73.080 € pro Jahr). Sollte es außerhalb dieser Systeme zu einer Überschreitung dieser Höchstbeitragsgrundlage kommen, sieht der VwGH darin weder verfassungs- noch unions­rechtliche Probleme. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

Pfändung

Verpfändung: Folgewirkung auf Privatinsolvenz

Verpfändungen dienen dem vorbeugenden Schutz des Gläubigers und sind privat­rechtlicher Natur. Ihre Rechtsgestaltung unterscheidet sich daher in einigen wesentlichen Punkten von der gerichtlichen Exekution oder der Privatinsolvenz. Die Folgen eines Wiedereintritts im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz zeigt eine OGH-Entscheidung auf. Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.

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Sachbezug

Sachbezug für Arbeitnehmer von Kfz-Händlern bei Verwendung von Vorführkraftfahrzeugen

Besteht für Arbeitnehmer von Kfz-Händlern die Möglichkeit, Vorführkraftfahrzeuge für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist für die Berechnung des Sachbezugs § 4 Abs 6 Sachbezugs­wertever­ordnung anzuwenden, wonach die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungs­kosten der Sachbezugs­bewertung zugrunde zu legen sind. Eine Hinzu­rechnung der NoVA zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Sachbezugs­werte ist in diesen Fällen jedoch unzulässig.

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Ende Dienstverhältnis

Zwischenarbeits­verhältnis bei Entlassungsanfechtung

Unterbleibt die Arbeits­leistung aus Gründen in der Sphäre des Arbeitnehmers, muss sich der Arbeitnehmer auf seinen Entgelt­anspruch anrechnen lassen, was er absichtlich zu erwerben verabsäumt. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer trotz reeller Chancen keine Anstrengungen zur Erlangung einer zumutbaren Ersatzbeschäftigung unternimmt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Allgemein VwGH

VwGH: Betriebsausgaben der AG aus der Einräumung von Bezugsrechten für Aktien am Unternehmen an Mitarbeiter

Räumt eine AG Optionen auf den künftigen Erwerb von Aktien ein, die durch eine geplante Kapitalerhöhung geschaffen werden sollen, wird durch dieses Einräumen der Option (wie auch durch die nachfolgende Kapitalerhöhung) das Betriebsvermögen der AG nicht geändert. Daraus folgt, dass dieser Vorgang den steuerlichen Gewinn der AG nicht beeinflussen konnte. Im Übrigen kann die mehrheitliche …

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Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld durch eine Kommanditistin

Fast möchte man sagen: Natürlich hat die Gebietskrankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einer Kommanditistin zurückgefordert, deren Einkommen­steuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswies. Dabei war unstrittig, dass die Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes im Bezugs­zeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

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Laufender Bezug

Sachliche Rechtfertigung von Kettenarbeits­verträgen

Kettenarbeits­verträge sind nach ständiger Rechtsprechung nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner befristeter Arbeits­verträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Mangels eines sachlichen Grundes für die Mehrfachbe­fristung(en) ist daher von einem unbe­fristeten Arbeits­verhältnis auszugehen. Wann ein ausreichender sachlicher Grund vorliegt, ist aber häufig fraglich. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Allgemein

Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 kundgemacht

Mit BGBl I 2019/46 wurde am 28. 5. 2019 das Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden, kundgemacht.

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EuGH International

EuGH: Verbraucherschutz bei Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes

Art 3 Abs 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 5. 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten für die Bestimmung des Ortes zuständig bleiben, an dem der Verbraucher gemäß dieser Vorschrift dem Verkäufer ein im Fernabsatz erworbenes Verbrauchsgut für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands bereitzustellen hat.

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Krankenstand Sachbezug

Behandlung von Sachbezügen im Krankenstand – der Blick von leistungs­rechtlicher Seite

Damit der Dienstnehmer von der Gebietskrankenkasse Krankengeld erhält, ist unter anderem vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen. Daran hat sich auch im Zeitalter der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung nichts geändert, zumal auf dieser Bescheinigung viele Informationen an die GKK gemeldet werden, die der GKK durch die neue mBGM nicht zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Selbstabrechner­verfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibe­verfahren. Ein Beitrag von Christian Artner.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Aktuelle Entscheidungen zur BAO

Die Nichtvorlage von Beilagen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zu den Abgabenerklärungen, deren Vorlage vom Finanzamt nur empfohlen wurde, befreit die belangte Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht. Wenn die belangte Behörde stattdessen die Bemessungsgrundlagen schätzt, aber selbst das Schätzungsergebnis nicht begründen bzw plausibel darstellen kann, wäre es für das BFG zu aufwendig, das richtige Bescheidergebnis zu ermitteln.