Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
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International

EU: Neue Regeln für Unternehmensinsolvenzen

Der Rat hat die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs‑, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren am 6. 6. 2019 förmlich angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

BFG: Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung

Kann der Nachweis erbracht werden, dass Einlagen zugewendet werden, so geht als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtung diese Feststellung der Annahme einer verdeckten Ausschüttung vor, die sich bloß auf die Nichteinhaltung von Formvorschriften (Nichtabgabe der KESt-Erklärung, keine ursprüngliche Abbildung im Einlagen-Evidenzkonto) stützt.

Allgemein OGH

OGH: Verdienstentgang der haushaltsführenden Person

Haben Eheleute ihren Haushalt einvernehmlich und dauerhaft so gestaltet, dass dort auch ein nicht unterhaltsberechtigter Angehöriger mitversorgt wird, ist im Fall der Verletzung der haushaltsführenden Person auch der auf diesen Haushaltsangehörigen entfallende Anteil des Schadens zu ersetzen.

Allgemein

Bericht der Datenschutzbehörde für 2018: Massiver Anstieg an Beschwerden und Verfahren

Das Jahr 2018 war für die DSB geprägt vom Übergang zur – ab dem 25. 5. 2018 geltenden – Rechtslage nach der DSGVO. Der Bericht der DSB für 2018, den das Justizministerium dem Nationalrat übermittelt hat, verzeichnet dabei einen massiven Anstieg der Individual- und auch grenzüberschreitenden Beschwerden im Datenschutz sowie bei den Verfahrenszahlen. Es sei der Behörde aber gelungen, fast alle Verfahren in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten zu bearbeiten.

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Laufender Bezug

Bezüge nach dem EFZG und dem BUAG im DBA Deutschland

Österreich und Deutschland haben sich in einer Konsultations­vereinbarung vom 30. 10. 2018 darauf geeinigt, dass Art 18 Abs 2 DBA Deutschland, der Bezüge einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person aus der gesetzlichen Sozial­versicherung grundsätzlich dem Kassenstaat zur Besteuerung überlässt, auch auf Entgeltfort­zahlungen anwendbar ist, soweit diese nach dem Entgeltfort­zahlungsgesetz (EFZG) und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz (BUAG) von österreichischen Sozial­versicherungseinrichtungen getragen werden. Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Stefan Bendlinger.

Allgemein VfGH

VfGH: Tagesordnung der am 11. 6. 2019 beginnenden Juni-Session

Session beginnt am 11. 6. 2019. Vizepräsident Grabenwarter leitet Beratungen. Präsidenten-Position derzeit unbesetzt. Der VfGH wird sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie aus dem Jahr 2018 verfassungskonform ist oder nicht. Der VfGH hat zu diesem Fall im Dezember 2018 die Beratungen aufgenommen und eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Die Beratungen werden nunmehr fortgesetzt.

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Rufbereitschaft und ihre Abgeltung

Bei Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer lediglich erreichbar und zum Arbeitsantritt bereit sein. Die Rufbereitschaft ist daher keine Arbeitszeit. Es handelt sich bei der Rufbereitschaft nicht um die Arbeits­leistung selbst, sondern um eine andere Leistung, die der Arbeitnehmer nicht schon aufgrund der Treue­pflicht zu erbringen hat, sondern die ausdrücklich verein­bart werden muss. Haben die Parteien zur Abgeltung keine Regelung abgeschlossen, so gebührt dem Arbeitnehmer ein angemessenes und ortsübliches Arbeits­entgelt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Treuhandgeldverbindlichkeit
Allgemein BFG

BFG: Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung

Kann der Nachweis erbracht werden, dass Einlagen zugewendet werden, so geht als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtung diese Feststellung der Annahme einer verdeckten Ausschüttung vor, die sich bloß auf die Nichteinhaltung von Formvorschriften (Nichtabgabe der KESt-Erklärung, keine ursprüngliche Abbildung im Einlagen-Evidenzkonto) stützt (VwGH 19. 2. 1991, 87/14/0136; 24. 1. 1984, 83/14/0130). Durch das Instrument einer verdeckten …