Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
(Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union)
EuGH International

EuGH: Verbraucherschutz bei Darlehens- und Kreditverträgen

Art 3 Abs 1, Art 4 Abs 2 und Art 6 Abs 1 RL 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaates in ihrer Auslegung durch das oberste Gericht dieses Mitgliedstaates nicht entgegenstehen, wonach ein auf eine Fremdwährung lautender Darlehensvertrag nicht nichtig ist …

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien. (Bild: © VwGH)
Allgemein

VwGH: Zum Begriff des Dienstnehmers

Gemäß § 4 Abs 2 Satz 3 ASVG gilt als Dienstnehmer jedenfalls auch, wer nach § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG lohnsteuerpflichtig ist. Die wesentliche Bedeutung der Verweisung auf die Lohnsteuerpflicht nach dem EStG in § 4 Abs 2 ASVG liegt darin, dass für jene Zeiträume, für welche die Lohnsteuerpflicht der betreffenden Person nach § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG mit Bescheid der Finanzbehörde festgestellt ist, auch die Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG bindend feststeht.

BFG BFGjournal

BFG: Selbstanzeige und Verwaltungsabgabe

Die Abgabenbehörde ist berechtigt, eine Verwaltungsabgabe nach § 41 ZollR-DG und § 30 ZollR-DV vorzuschreiben, wenn eine Tat „nicht dem FinStrG“ unterliegt. Die Nichteinleitung eines Finanzstrafverfahrens ist nur ein Indiz dafür, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.

Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Drohverlustrückstellung bei Rückkaufsverpflichtung im Autohandel

Bei einer Rücknahmeverpflichtung eines bereits veräußerten Wirtschaftsgutes zu einem bestimmten, verbindlich festgelegten Preis, kann bei drohendem Verlust aus diesem Geschäft eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) gebildet werden. Die Möglichkeit des Kunden, die Rückkaufsverpflichtung des Verkäufers nicht in Anspruch zu nehmen, sondern den Gegenstand selbst zu verwerten, ändert daran nichts, weil der Verkäufer diesbezüglich nicht disponieren kann.

Allgemein OGH

OGH: Redlicher Unterhaltsverbrauch eines Studenten

Die Ansicht, ein den Unterhaltsanspruch wahrendes ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium liege bei Erfüllung der Voraussetzungen zum Bezug der Familienbeihilfe vor, wurde in der Vergangenheit von der Judikatur zumindest als Grundsatz vertreten und findet sich auch in der aktuellen Literatur. Einem Studenten kann nicht vorgeworfen werden, wenn er davon ausgeht. Diffizile juristische Beurteilungen können von einem Unterhaltsberechtigten grundsätzlich nicht erwartet werden.

(Bild: © iStock/AndreyPopov)
Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Widerrechtliche Verwendung eines Kfz

Die tatsächliche Nutzung eines in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kfz im Inland führt zur Verwendereigenschaft des Nutzers unabhängig vom mit dem Eigentümer vereinbarten Nutzungszweck, wobei es auf die längerfristige Verfügungsmacht des Nutzers über das Kfz ankommt.