CORONAVIRUS | LOHNVERRECHNUNG – Änderungen ab 1.7.2021
Die temporären Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer, wonach das Pendlerpauschale und die Begünstigungen bestimmter Zulagen und Zuschläge auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit sowie bei Telearbeit und Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise anwendbar blieben, wurden zuletzt nochmals um drei Monate verlängert für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1.7.2021 enden. Demgemäß sind diese coronabedingten Sonderbegünstigungen per 30.6.2021 ausgelaufen. Weiters ist in Zusammenhang mit Sonderfreistellungen von schwangeren Arbeitnehmerinnen seit 1.7.2021 zu beachten, ob bereits ein voller Impfschutz besteht. Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie über diese Änderungen sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Lohnverrechnung.
KÖST-ZUSCHLAG | Empfängerbenennung auch in Betrugsfällen?
Die Finanzverwaltung kann – insbesondere im Rahmen von Außenprüfungen – verlangen, dass der Steuerpflichtige die Empfänger von betrieblich veranlassten Aufwendungen genau bezeichnet. Gelingt diese Empfängerbenennung nicht, so wird der Betriebsausgabenabzug verwehrt und müssen juristische Personen überdies einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer iHv 25 % entrichten, woraus eine Gesamtsteuerbelastung von 50 % resultiert. Das Bundesfinanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 10.12.2020 erneut darauf hingewiesen, dass bei Auslandsbeziehungen insbesondere auch eine erhöhte Mitwirkungspflicht sowie eine Beweisvorsorgepflicht zu beachten ist. Eine erhaltene Visitenkarte bzw der Empfang von div. E-Mails sind zur Erfüllung dieser Verpflichtungen jedenfalls nicht ausreichend, sodass die damit verbundenen negativen steuerlichen Konsequenzen selbst im Falle eines Betrugsszenarios in Kauf zu nehmen sind.
LOHNVERRECHNUNG | Erleichterungen für „Jobtickets“ ab 1.7.2021
Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und bezahlt der Arbeitgeber ein derartiges „Jobticket“ an den Verkehrsmittelbetreiber, so zählt dies unter gewissen weiteren Voraussetzungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Nichtbesteuerung besteht aber – nach derzeitiger Rechtslage – dann nicht, wenn der Arbeitgeber diesbezügliche Kostenersätze direkt an seine Arbeitnehmer leistet. Ab 1.7.2021 wird diese Steuerbegünstigung aber ausgeweitet und stellen künftig auch Kostenersätze, die der Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer für selbst gekaufte Tickets leistet, keine steuerpflichtigen Einkünfte mehr dar.
BREXIT | Klarstellungen zur Importabwicklung
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU sowie aus der Zollunion sind viele Unsicherheiten bei der nunmehrigen Abwicklung von Liefergeschäften nach Großbritannien verbunden. Ganz wesentlich ist die Frage, welcher Vertragspartner als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer anzusehen ist und in weiterer Folge, auf welche Art und Weise, den diesbezüglichen Vorsteuerabzug geltend machen darf? Zur Problematik der EUSt-Schuldnerschaft sowie der Vorsteuerabzugsberechtigung erfolgten wichtige Klarstellungen seitens der britischen Behörde, worüber wir Sie im nachfolgenden Beitrag näher informieren möchten.
EU-Kommission klagt gegen EuG-Urteil in der Rechtssache Apple
Mit Urteil vom 15. 7. 2020 hat das EuG im Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Irland einerseits und dem Apple-Konzern andererseits zu Gunsten von Apple entschieden. Am 25. 9. 2020 hat die EU-Kommission darüber informiert, dass sie sich dazu entschieden hat, beim EuGH gegen das Urteil zu berufen.
Neues Stundungspaket für Sozialversicherungsbeiträge
Im Rahmen der Hilfsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Coronakrise wurde es betroffenen Unternehmen ua ermöglicht, die Sozialversicherungsbeiträge für die Zeiträume Februar bis April 2020 zunächst bis Ende Mai d. J. (verzugszinsenfrei) gestundet zu bekommen. Vor etwa zwei Wochen hatte die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) angekündigt, dass es auch nach dem 31.5.2020 noch Stundungsmöglichkeiten geben werde, jedoch waren die näheren Details noch unklar.
UMSATZSTEUER – Betriebsstätte versus „feste Niederlassung“?
Der Betriebsstättenbegriff im Sinne einer „festen Niederlassung“ ist für eine korrekte Leistungsbesteuerung im Umsatzsteuerrecht von wesentlicher Bedeutung. Wird er falsch interpretiert, kann dies weitreichende umsatzsteuerliche Folgen haben (zB für Lagergeschäfte, passive Grundstücksleistungen, Reverse Charge).
Neue Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland
Am 15.4.2020 veröffentlichte das österreichische Bundesministerium für Finanzen eine Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, deren Fokus auf der steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern im Home-Office sowie der staatlichen Kurzarbeitsförderungen liegt.
Kurzarbeit – Empfehlung für vorläufige LV-Abrechnung
In der Lohnverrechnung steht schon bald die April-Abrechnung an. Deshalb warten bereits viele PersonalverrechnerInnen gespannt auf die Ergebnisse der von den Interessensvertretungen eingesetzten Expertenrunde (Task Force), um eine korrekte Abrechnung der Corona-Kurzarbeit bewerkstelligen zu können.
Förderrichtlinien zum Corona-Hilfsfonds
Mit dem Corona-Hilfsfonds soll die rasche Bereitstellung finanzieller Mittel für österreichische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe haben, sichergestellt werden. Am 8. 4. 2020 wurden im Verordnungswege die Richtlinien veröffentlicht, auf deren Basis die mit der Abwicklung betraute Bundesfinanzierungsagentur (COFAG) zu agieren hat und worin auch die Rahmenbedingungen für die antragstellenden Unternehmen näher konkretisiert sind.
OECD: Abkommensrechtliche Steuerfragen in Verbindung mit COVID-19
Am 3. 4. 2020 hat das OECD Secretariat ein Papier mit dem Titel „OECD Secretariat Analysis of Tax Treaties and the Impact of the COVID-19 Crisis” veröffentlicht. Darin gibt das OECD Secretariat seine Einschätzung zu abkommensrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ab. Behandelt werden die Themen Homeoffice, Vertreterbetriebsstätte, Bau- und Montagebetriebsstätte, Ansässigkeit von Gesellschaften und natürlichen Personen, Zahlungen an Dienstnehmer aus Konjunkturprogrammen und Grenzgänger. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aussagen der OECD.