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Sonderzahlung

Jahressechstel-Optimierung durch Auszahlung von laufenden Prämien

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Sonstige Bezüge sind nur unter der doppelten Bedingung gegeben, dass sie sich sowohl durch Rechtstitel als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Sonstige Bezüge können nicht allein „aufgrund des Rechtstitels“ vorliegen. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 12/2018, 19) als PDF und bei Lindeonline.

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