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Sonderzahlung

Steuer­pflicht für pauschale Reise­kostenersätze

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Werden pauschale Reise­kostenersätze an Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Verordnung unabhängig davon gewährt, ob der einzelne Arbeitnehmer im betreffenden Monat überhaupt Dienstreisen unternommen hat, sind diese steuer­pflichtig, auch wenn angenommen werden kann, dass Dienstreisen im Jahresdurchschnitt im erforderlichen Ausmaß tatsächlich durchgeführt wurden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 14) als PDF und bei Lindeonline.

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