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Keine Tagesgelder als Werbungs­kosten bei eintägigen Dienstreisen ohne Nächtigung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Bei eintägigen Reisen ohne Nächtigung können Tagesgelder mangels Verpflegungsmehraufwands nicht als (Differenz-)Werbungs­kosten berücksichtigt werden. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 16) als PDF und bei Lindeonline.

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