Vorrang des Feiertagsentgelts vor dem Krankenentgelt
In einem Verfahren vor dem OGH war fraglich, welche Regelung konkret anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen beider Entgeltfortzahlungstatbestände zusammentreffen, also ein Arbeitnehmer an einem Feiertag krank ist, und ob dieser Feiertag bei der Maximaldauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzurechnen ist oder der Feiertag das Ende der Entgeltfortzahlung um einen Tag hinausschiebt. Nach Ansicht des OGH hat das Feiertagsentgelt nach dem ARG Vorrang vor dem Krankenentgelt nach dem EFZG.
Dienstverhältnis: Erbringung von Nacht- und Wochenenddiensten von Ärzten in einem Sanatorium
Bei der Abgrenzung, ob die Tätigkeit von Ärzten im Rahmen eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses gemäß § 47 Abs 2 EStG erfolgt, tritt das Kriterium der Weisungsbindung in den Hintergrund und es kommt dem Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers entscheidende Bedeutung zu.
Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bei All-in-Verträgen
Zur steuerlichen Begünstigung von Zuschlägen aus einem Überstundenpauschalübereinkommen ist insbesondere eine Vereinbarung über die Anzahl der enthaltenen und zu leistenden Überstunden erforderlich. Ohne vertragliche Festlegung der Gesamtstundenleistung ist keine Prüfung möglich, ob durch die Gewährung eines Zuschlags der Grundlohn eine Kürzung erfährt und damit eine abzulehnende Herausschälung eines Zuschlags aus dem Grundlohn erfolgt. Die Verwaltungspraxis sieht bei Glaubhaftmachung tatsächlich geleisteter Überstunden in diesen Fällen eine Steuerbegünstigung vor. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Die BUAG-Zuschlagsverordnung 2018
Der vorliegende Beitrag behandelt insbesondere die mit 1. 1. 2018 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, welche durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2017/351, ausgegeben am 5. 12. 2017, erfolgte. Lesen Sie den Beitrag von Rudolf Grafeneder in der aktuellen PV-Info.
Steuerrechtliche Auswirkungen der AFRAC-Stellungnahme 27 auf Jubiläumsgeldrückstellungen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der steuerrechtlichen Rückstellungswerte in § 14 EStG wurden durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, und die AFRAC-Stellungnahme 27: „Personalrückstellungen (UGB)“ nicht beeinflusst.
OGH zur Abgeltung von Sonn- und Feiertagsarbeit durch Arbeitsbereitschaftsvergütung
Grundsätzlich kann die Arbeitsbereitschaft durch Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Hierfür ist jedoch eine entsprechende Vereinbarung erforderlich. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Schwarzgeldzahlungen an einen geringfügig angemeldeten Taxifahrer
Der Beschwerdeführer war 2012 mit einem Monatslohn von 30 Euro als Taxifahrer geringfügig angemeldet. Bei der Dienstgeberin wurde aufgrund von Zeugenaussagen und andere…
Beitragsrechtliche Behandlung von Schutzimpfungen
Ein Unternehmen bietet seinen Dienstnehmern eine Impfung gegen die saisonale Grippe an. Die Kosten der Aktion trägt ausschließlich der Dienstgeber. Dienstnehmer, die lieber zu ihrem eigenen Hausarzt gehen, erhalten die Impfkosten gegen Vorlage eines entsprechenden Belegs ebenfalls ersetzt. Handelt es sich bei diesem „Vorteil aus dem Dienstverhältnis“ um beitragspflichtiges Entgelt?
Prämien an Mitarbeiter für Urlaubsvertretung
Prämien, die an Dienstnehmer für die Übernahme von Urlaubsvertretungen des Dienstgebers bezahlt werden, sind Vorteile aus dem Dienstverhältnis, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Es liegen auch dann keine (neuen) Werkverträge vor, wenn die Vertretungstätigkeit fallweise die Annahme privater Anrufe des Vertretenen umfasst.
Pauschale Nachversteuerung im Rahmen einer GPLA
Hat die Abgabenbehörde die Möglichkeit, sämtliche Arbeitnehmer festzustellen, die Schmutzzulagen steuerfrei erhalten haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen, hat sie diese auch bei pauschaler Nachversteuerung gemäß § 86 Abs 2 EStG im Bescheid namentlich unter Angabe der Höhe der Zahlungen anzuführen. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Baugewerbe: Zulagenpaket ab 2018
In einem Rundschreiben der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau, wird auf Neuregelung der Zulagen nach § 6 des Kollektivvertrages für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie hingewiesen. Rudolf Grafeneder berichtet.
Widerrufsvorbehalt schließt eine Qualifikation als Sonderzahlung nicht aus
Sonderzahlungen sind Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden und bei denen mit einer Wiederkehr gerechnet werden kann. Ob eine Leistung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Sonderzahlung zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob der Dienstnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Leistung hat.