Derzeit in Begutachtung: EU-BStbG
Am 23. 1. 2019 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union erlassen wird und die Bundesabgabenordnung und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden, in Begutachtung versendet. Die Begutachtung endet am 5. 3. 2019.
VfGH: Ordnungsgemäße Einbringung
Nur bei einer ordnungsgemäßen Adressierung an den zuständigen Gerichtshof ist der Tag der Postaufgabe für die Rechtzeitigkeit der Beschwerde maßgebend. Fehler bei der…
Verjährung des Regressanspruchs des Sozialversicherungsträgers
Der Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers im Fall eines vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls verjährt in drei Jahren nach der ersten rechtskräftigen Feststellung der Entschädigungspflicht. Es kommt nicht auf eine bestimmte Kenntnis des Versicherungsträgers an.
Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1. 1. 2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn?
Rechtslage vor dem 1. 1. 2011: Es ging in UFS 27. 1. 2009, RV/0470-W/02, darum, dass die Z 7 des § 33 TP 17 Abs 1 GebG zwei Gewinnbegriffe umschreibt.
Vertretungsärzte sind Dienstnehmer
Zwar kann die Tätigkeit eines Arztes auch selbständig ausgeübt werden, die Erkenntnisse des VwGH gelangten aber doch nahezu ausschließlich zum Ergebnis, dass in Vertretungsfällen und Tätigkeiten in Spitälern von Dienstverträgen auszugehen ist. Auch die Vertretungsärzte eines Ambulatoriums bilden hier keine Ausnahme (VwGH 14. 6. 2018, Ra 2018/08/0165). Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.
Arbeitszeit bei Außendienstmitarbeitern
Zeiten der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeiten. Anderes kann aber bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort für die Fahrt etwa zum ersten bzw vom letzten Kunden zum Wohnort gelten. Die Voraussetzungen für eine Wertung derartiger Fahrten als Arbeitszeit illustriert eine aktuelle OGH-Entscheidung. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Kommissionsbericht zeigt Risiken von Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der EU auf und skizziert Schritte zu deren Behebung
Zum ersten Mal hat die Kommission einen umfassenden Bericht über die von mehreren EU-Mitgliedstaaten angewandten Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren vorgelegt.
Europäische Kommission verklagt neben Österreich auch weitere Staaten
Neben Österreich (aufgrund der Indexierung der Familienbeihilfe) wurden am 24. 1. 2019 auch folgende weitere Staaten von der Europäischen Kommission vor dem EuGH verklagt:
EuGH: Bestimmung des anwendbaren Pro‑rata‑Satzes des Vorsteuerabzugs einer Zweigniederlassung
Art 17 MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass auf Ausgaben einer in einem Mitgliedstaat registrierten Zweigniederlassung, die von der in einem anderen Mitgliedstaat befindlichen Hauptniederlassung bewirkt werden, ein Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist, der sich aus einem Bruch ergibt, wobei im Nenner der allein aus diesen Umsätzen bestehende Umsatz – ohne Mehrwertsteuer – und im Zähler die besteuerten Umsätze zu stehen haben.
Betriebliches Vorverfahren bei Kündigungen
Einer Kündigung muss eine Verständigung des Betriebsrats von der Kündigungsabsicht vorangehen (betriebliches Vorverfahren). Dieses Verfahren birgt aber durchaus einige Tücken in sich. Da ein mangelhaftes Vorverfahren die Nichtigkeit der Kündigung nach sich zieht, kommt den dabei auftretenden Fragestellungen große Bedeutung für die Praxis zu.Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Indexierung von Familienleistungen: Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Die Kommission hat heute, 24. 1. 2019, beschlossen, Österreich ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Darin geht es um neue Rechtsvorschriften, die eine Indexierung der Familienbeihilfen und einschlägiger Steuerermäßigungen bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern vorsehen, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im Ausland leben.
825 Mrd. Euro Steuern laut Studie pro Jahr in EU hinterzogen
Brüssel (APA) – Eine von den Sozialdemokraten im EU-Parlament präsentierte Studie schätzt das Ausmaß der Steuerhinterziehung in der Europäischen Union auf jährlich 825 Mrd. Euro. Grundlage der am Mittwoch in Brüssel vorgelegten Studie des britischen Ökonomen Richard Murphy sind die jüngsten verfügbaren Zahlen aus 2015 anhand von Daten der EU, des Internationalen Währungsfonds sowie anderer akademischer Studien.











