Die Kommission hat heute, 24. 1. 2019, beschlossen, Österreich ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Darin geht es um neue Rechtsvorschriften, die eine Indexierung der Familienbeihilfen und einschlägiger Steuerermäßigungen bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern vorsehen, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im Ausland leben.
Seit dem 1. 1. 2019 passt Österreich die Familienbeihilfen und einschlägige Steuerermäßigungen, die für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat ausbezahlt werden, an die Lebenshaltungskosten des betreffenden Mitgliedstaats an. Das bedeutet, dass viele EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Österreich arbeiten und in gleicher Weise Sozialbeiträge und Steuern entrichten wie lokale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, niedrigere Leistungen erhalten, und zwar allein aus dem Grund, dass ihre Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.
Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Österreich hat die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren offiziell eingeleitet. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Anmerkungen der Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
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