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In dem zugrunde liegenden Sachverhalt, zu welchem im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) eine BMF-Auskunft erging, geht es um die Frage der DBA-mäßigen Zuordnung von Pensionsabfindungen. Konkret handelte es sich dabei um einen ehemaligen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, welchem – aus Anlass der Auflösung seines Dienstverhältnisses – eine einmalige Abfindung seiner bestehenden Pensionsansprüche gezahlt wurde.Ein Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud.
Wie den Ausführungen des BMF zu entnehmen ist, erfolgte die Zahlung dabei offenbar zu einem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige zum einen das gesetzliche Pensionsalter noch nicht erreicht und zum anderen zwischenzeitlich seine steuerliche Ansässigkeit im Sinne des DBA CSSR von Österreich in die Slowakei verlagert hatte (EAS 3400 vom 3. 8. 2018).
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