VIDEO: Eintritt eines neuen Gesellschafters – Martin Frenzel
Gesellschafter einer GmbH ist, wer einen Geschäftsanteil an ihr hält. Ohne Geschäftsanteil keine Gesellschafterstellung. Eintritt bedeutet, Gesellschafter einer bereits bestehenden Gesellschaft zu werden.
VIDEO: Austritt eines Gesellschafters – Martin Frenzel
Gesellschafter einer GmbH ist, wer einen Geschäftsanteil an ihr hält. Ohne Geschäftsanteil keine Gesellschafterstellung. Wer aus der GmbH austreten möchte, muss seinen Geschäftsanteil – salopp gesprochen – loswerden. Aber wohin bzw. an wen?
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Allgemeines
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller Allgemeines zum Leistungsstörungsrecht.
VIDEO: Verkauf und Teilung der Gesellschaftsanteile
Geschäftsanteile sind nach dem Gesetz unter Lebenden frei übertragbar und, falls der Gesellschaftsvertrag es vorsieht, auch teilbar.
VIDEO: Vinkulierung der Geschäftsanteile – Martin Frenzel
Geschäftsanteile sind unter Lebenden und von Todes wegen grundsätzlich frei übertragbar. Die Gesellschafter können aber statutarisch für die Übertragung unter Lebenden Abweichendes festlegen. Namentlich kann die Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft oder an andere Voraussetzungen gebunden werden.
VIDEO: Ausschluss eines Gesellschafters – Martin Frenzel
Beim Gesellschafterausschluss drängt ein Mehrheitsgesellschafter einen Minderheitsgesellschafter gegen angemessene Barabfindung im Wege eines formalisierten Verfahrens aus der Gesellschaft hinaus.
VIDEO: Tod eines Gesellschafters – Martin Frenzel
Verstirbt ein Gesellschafter, geht sein Geschäftsanteil zunächst zwingend auf den Nachlass über. Eine gesellschaftsvertragliche Bestimmung, wonach der Geschäftsanteil ex lege mit dem Tod des Gesellschafters auf die übrigen Gesellschafter übergeht, ist nach der Rsp unzulässig.
VIDEO: VORGRÜNDUNGSGESELLSCHAFT – Vor-GmbH und GmbH – Zurab Simonishvili
Eine GmbH entsteht erst mit der Eintragung im Firmenbuch. Dem voran geht ein Gründungsverfahren: Haben vor dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages die Gesellschafter die Gründung einer GmbH verabredet, besteht eine sog Vorgründungsgesellschaft, deren Zweck in der Vorbereitung des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages besteht.
VIDEO: GESELLSCHAFTSVERTRAG – Zurab Simonishvili
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter gegenüber der GmbH, den übrigen Gesellschaftern sowie die Verfassung der Gesellschaft.
VIDEO: ERRICHTUNGSERKLÄRUNG – Zurab Simonishvili
Die Gründung der Gesellschaft erfolgt durch eine Errichtungserklärung des einzigen Gesellschafters. Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ist zwingend als Notariatsakt zu errichten. Gem § 9a GmbHG ist aber eine Gründung ohne Notariatsaktform möglich.
VIDEO: GESELLSCHAFTSVERTRAGSÄNDERUNG – Zurab Simonishvili
In der Einberufung zur Generalversammlung ist der wesentliche Inhalt anzugeben.
Am Punkt # 7 mit Wolfgang Schwetz – Die Parteistellung des Revisionsverbandes im Firmenbuchverfahren
Die Entscheidung OGH 6 Ob 233/20p setzt sich sehr eingehend mit der Parteistellung des Revisionsverbandes im Firmenbuchverfahren. Von der Anteilstransaktion über die Auslegung der §§ 10a WGG, 33 Abs. 2 WGG sowie § 14 Abs 3 FBG zur zentralen Frage der Parteistellung – komplexe zusammenhängende Themen werden in diesem Podcast verständlich aufbereitet.