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VIDEO: ERRICHTUNGSERKLÄRUNG – Zurab Simonishvili

Die Gründung der Gesellschaft erfolgt durch eine Errichtungserklärung des einzigen Gesellschafters.

Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ist zwingend als Notariatsakt zu errichten. Gem § 9a GmbHG ist aber eine Gründung ohne Notariatsaktform möglich.

Typischer Inhalt einer Errichtungserklärung:

  • Gesellschafter
  • Firma und Sitz
  • Unternehmensgegenstand
  • Stammkapital und Stammeinlagen
  • Geschäftsjahr
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Geschäftsanteil
  • Verwendung des Bilanzgewinnes
  • Gründungskosten

Autor: Dr. Zurab Simonishvili

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.