Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 26. März 2025 (Ra 2021/13/0058) erneut klargestellt, dass das Parteiengehör vor allem auch bei Schätzungen der Bemessungsgrundlage nach § 184 BAO uneingeschränkt zu wahren ist. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Schätzungen. Für Unternehmen, Steuerpflichtige und deren Berater:innen ist das Erkenntnis von erheblicher praktischer Bedeutung, da es die Rechte im Abgabenverfahren stärkt und die Anforderungen an die Begründungspflicht präzisiert.
Wann darf das Finanzamt schätzen?
Nach § 184 BAO ist die Abgabenbehörde berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn diese nicht ermittelt oder berechnet werden können.
Dies ist insbesondere der Fall bei:
fehlender oder mangelhafter Buchführung
unvollständigen Aufzeichnungen
Verletzung von Mitwirkungspflichten
nicht nachvollziehbaren Geschäftsvorfällen
formellen oder materiellen Buchhaltungsmängeln
Die Schätzung dient dabei nicht der Sanktionierung, sondern der möglichst realitätsnahen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.
Parteiengehör bleibt auch bei Schätzungen verpflichtend
Der VwGH bestätigt in seiner aktuellen Entscheidung ausdrücklich, dass auch im Rahmen einer Schätzung das Parteiengehör gewahrt werden muss. Steuerpflichtigen ist die Möglichkeit einzuräumen, zu den Sachverhaltsannahmen, Schätzungsmethoden und daraus gezogenen Schlussfolgerungen Stellung zu nehmen.
Hohe Anforderungen an die Begründungspflicht
Besonders hervorzuheben ist die Aussage des VwGH zur Begründungspflicht bei Schätzungen.
Die Behörde muss ihren Denkprozess so darlegen, dass
die angewandte Schätzungsmethode nachvollziehbar ist,
die zugrunde gelegten Tatsachen offengelegt werden,
die Schlussfolgerungen überprüfbar bleiben und
der Abgabepflichtige die Möglichkeit erhält, gezielt Stellung zu nehmen.
Nach Ansicht des Gerichts genügt eine bloß pauschale oder schematische Begründung nicht.
Checkliste: Was muss bei einer Schätzung offengelegt und begründet sein?
Thema
Was Sie erwarten dürfen und einfordern sollten
Sachverhaltsannahmen
Welche Tatsachen werden als erwiesen oder maßgeblich angenommen?
Methode
Welche Schätzungsmethode wird angewendet?
Schätzungsparameter
Welche Vergleichswerte, Branchenkennzahlen oder Zuschläge werden herangezogen?
Rechenweg
Wie kommt die Behörde rechnerisch zum Ergebnis?
Umgang mit Einwendungen
Wurden konkret vorgebrachte (Gegen-)Argumente behandelt und gewürdigt?
So reagieren Sie richtig, wenn eine Schätzung im Raum steht
Akteneinsicht/Transparenz verlangen: Welche Annahmen und Daten verwendet die Behörde?
Substantiierte Stellungnahme abgeben: nicht nur bestreiten, sondern nachvollziehbar erklären (mit Nachweisen, Berechnungen, etc. ).
Gegenkalkulation erstellen: Plausibilisierung anhand eigener Zahlen, Warenflüsse, Rohaufschläge etc.
Begründungsmängel dokumentieren: Fehlt der Rechenweg oder werden Einwendungen ignoriert, ist das relevant.
Fristen- und Verfahrensstrategie klären: entscheiden Sie bewusst, wann welche Vorhalte oder Gegenargumente eingebracht werden.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Berater
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Schätzungen nicht losgelöst von verfahrensrechtlichen Garantien erfolgen dürfen.
Für Unternehmen bedeutet dies insbesondere:
Anspruch auf nachvollziehbare Begründungen
Recht auf Stellungnahme vor der Entscheidung
Verbesserte Verteidigungsmöglichkeiten im Verfahren
Höhere Anforderungen an die Finanzverwaltung
Für Steuerberater ergibt sich:
verstärkte Prüfung der Verfahrensschritte
Fokus auf Begründungsmängel
stärkere Argumentationsbasis in Rechtsmittelverfahren
Bedeutung einer durchdachten Verteidigungsstrategie
Fazit
Vor allem bei Schätzungen nach § 184 BAO müssen die Grundlagen der Entscheidung transparent offengelegt und nachvollziehbar begründet werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Ra 2021/13/0058) stärkt die Rechte von Steuerpflichtigen und unterstreicht die Bedeutung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens.
Sie haben eine Zuschätzung erhalten oder die Behörde kündigt eine Schätzung nach § 184 BAO an?
Wir unterstützen Sie bei
der Analyse der Schätzungsmethode und Begründung,
der Erstellung einer fundierten Stellungnahme inkl. Gegenkalkulation,
der Verfahrens- und Rechtsmittelstrategie (Beschwerde/Revision),
der Vorbereitung und Begleitung in Betriebsprüfungen
und klären dabei rasch, ob Begründungsmängel oder eine Verletzung des Parteiengehörs vorliegen und wie Sie Ihre Position stärken können.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 26. März 2025 (Ra 2021/13/0058) erneut klargestellt, dass das Parteiengehör vor allem auch bei Schätzungen der Bemessungsgrundlage nach § 184 BAO uneingeschränkt zu wahren ist. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Schätzungen.
Für Unternehmen, Steuerpflichtige und deren Berater:innen ist das Erkenntnis von erheblicher praktischer Bedeutung, da es die Rechte im Abgabenverfahren stärkt und die Anforderungen an die Begründungspflicht präzisiert.
Wann darf das Finanzamt schätzen?
Nach § 184 BAO ist die Abgabenbehörde berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn diese nicht ermittelt oder berechnet werden können.
Dies ist insbesondere der Fall bei:
Die Schätzung dient dabei nicht der Sanktionierung, sondern der möglichst realitätsnahen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.
Parteiengehör bleibt auch bei Schätzungen verpflichtend
Der VwGH bestätigt in seiner aktuellen Entscheidung ausdrücklich, dass auch im Rahmen einer Schätzung das Parteiengehör gewahrt werden muss. Steuerpflichtigen ist die Möglichkeit einzuräumen, zu den Sachverhaltsannahmen, Schätzungsmethoden und daraus gezogenen Schlussfolgerungen Stellung zu nehmen.
Hohe Anforderungen an die Begründungspflicht
Besonders hervorzuheben ist die Aussage des VwGH zur Begründungspflicht bei Schätzungen.
Die Behörde muss ihren Denkprozess so darlegen, dass
Nach Ansicht des Gerichts genügt eine bloß pauschale oder schematische Begründung nicht.
Checkliste: Was muss bei einer Schätzung offengelegt und begründet sein?
So reagieren Sie richtig, wenn eine Schätzung im Raum steht
Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Berater
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Schätzungen nicht losgelöst von verfahrensrechtlichen Garantien erfolgen dürfen.
Für Unternehmen bedeutet dies insbesondere:
Für Steuerberater ergibt sich:
Fazit
Vor allem bei Schätzungen nach § 184 BAO müssen die Grundlagen der Entscheidung transparent offengelegt und nachvollziehbar begründet werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Ra 2021/13/0058) stärkt die Rechte von Steuerpflichtigen und unterstreicht die Bedeutung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens.
Sie haben eine Zuschätzung erhalten oder die Behörde kündigt eine Schätzung nach § 184 BAO an?
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