Kategorie: Körperschaftsteuer

BFG Körperschaftsteuer

Verdeckte Ausschüttung innerhalb Konzernstruktur: Zurechnung stets nur an den unmittelbaren Anteilsinhaber

Erfolgt innerhalb einer Konzernstruktur eine verdeckte Ausschüttung, kann eine Zurechnung stets nur an den unmittelbaren Anteilsinhaber erfolgen, von diesem dann weiter an die Großmuttergesellschaft etc; die Weiterleitung der Kapitalerträge stellt jeweils eine Einkommensverwendung dar. An einen mittelbaren Gesellschafter kann eine verdeckte Ausschüttung nicht erfolgen, vielmehr sind – der Beteiligungskette entlang – weitere verdeckte Ausschüttungen zu prüfen.

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„Aufgespaltene Konzernübernahme“: Absetzung von Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsen zulässig

Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af der KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.

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BFG BFGjournal Körperschaftsteuer

BFG: Zahlungserleichterungsverfahren: Stundungsansuchen für eine Körperschaftsteuervorauszahlung

Die erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs 1 BAO muss die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe im Hinblick auf die Vermögens- und Liquiditätslage betreffen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, sie könne durch die Begrenzung der Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen, kann die Darstellung der Vermögens- und Liquiditätslage nicht ersetzen.

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BMF: Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG

Die Information des BMF zur Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG wird anlässlich der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerschuld als Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen angepasst.