Verdeckte Ausschüttung innerhalb Konzernstruktur: Zurechnung stets nur an den unmittelbaren Anteilsinhaber
Erfolgt innerhalb einer Konzernstruktur eine verdeckte Ausschüttung, kann eine Zurechnung stets nur an den unmittelbaren Anteilsinhaber erfolgen, von diesem dann weiter an die Großmuttergesellschaft etc; die Weiterleitung der Kapitalerträge stellt jeweils eine Einkommensverwendung dar. An einen mittelbaren Gesellschafter kann eine verdeckte Ausschüttung nicht erfolgen, vielmehr sind – der Beteiligungskette entlang – weitere verdeckte Ausschüttungen zu prüfen.
OECD veröffentlicht neuen Bericht und Datenbank zur Körperschaftsteuer
Ein neuer OECD-Bericht sowie die neu eingerichtete Datenbank „Corporate Tax Statistics“ liefert ab sofort international vergleichbare Statistiken und Analysen von rd 100 Ländern weltweit zu den Bereichen Körperschaftsteuereinnahmen, Körperschaftsteuersätze, effektive Körperschaftsteuersätze und Steuervergünstigungen iZm Innovation.
Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt zwei Beschlüsse zur Besteuerung von Häfen in Spanien und Italien an
Die Europäische Kommission hat in zwei gesonderten Beschlüssen vorgeschlagen, dass Italien und Spanien ihre Besteuerung von Häfen an die EU-Beihilfevorschriften anpassen.
Strikte Trennung zwischen der unbeschränkt und der beschränkt steuerpflichtigen Sphäre
(E. S.) – Der VwGH stellte klar, dass die unbeschränkt steuerpflichtigen Bereiche persönlich befreiter Körperschaften von deren beschränkt steuerpflichtigen Bereichen (zB bestimmte Kapitaleinkünfte und private Grundstücksveräußerungen) klar zu trennen sind. Das betrifft vor allem den Verlustausgleich und den Freibetrag für begünstigte Zwecke (10.000 Euro).
„Aufgespaltene Konzernübernahme“: Absetzung von Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsen zulässig
Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af der KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.
BFG: Zahlungserleichterungsverfahren: Stundungsansuchen für eine Körperschaftsteuervorauszahlung
Die erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs 1 BAO muss die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe im Hinblick auf die Vermögens- und Liquiditätslage betreffen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, sie könne durch die Begrenzung der Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen, kann die Darstellung der Vermögens- und Liquiditätslage nicht ersetzen.
Veranstaltungstipp: SWK-Steuerrechtstag 2018
Wissen, worauf es ankommt Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung Update ESt, KöSt & USt aus Sicht der Beratung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung Horizontal Monitoring, Ausweitung Advance…
BMF: Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG
Die Information des BMF zur Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG wird anlässlich der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerschuld als Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen angepasst.
Veranstaltungstipp: Bilanzrechtssymposium 2018 in Linz
Von Donnerstag, dem 22. 11. 2018, bis Freitag, dem 23. 11. 2018, veranstalten die Institute für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung sowie für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre…
Mindestkörperschaftsteuerpflicht auch bei Scheinunternehmen
Die Mindestkörperschaftsteuerpflicht wird auch durch die bescheidmäßige Feststellung, dass die GmbH als ein Scheinunternehmen gemäß § 8 SBBG gilt, nicht berührt.
Dr. Martin Vock im BFGjournal zu Gast
Dr. Martin Vock über die „BAO-Abteilung“, die Reform der Bundesabgabenordnung und das Jahressteuergesetz 2018.
Steuerreform: Fuchs kündigt völlig neue rechtliche Grundlage an
Wien (APA/red) – Die Pläne der Regierung zu einer Steuerreform werden konkreter. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) kündigte im „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe) eine völlig neue rechtliche Grundlage sowie radikale Vereinfachungen an. Zur Disposition stünden Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und Ausnahme- sowie Sonderbestimmungen, kündigte der Leiter der Steuerreform-Taskforce an.











