Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft mit Konkurseröffnung
Nach § 185 Abs 2 UGB führt die Eröffnung eines Konkursverfahrens über einen Gesellschafter zwingend zur Auflösung einer stillen Gesellschaft. Diese Auflösungsbestimmung ist nicht disponibles Recht. Durch frühere Verlustzuweisungen entstandene negative Kapitalkonten stellen daher zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über die Geschäftsherrin steuerpflichtige Veräußerungsgewinne der zwingend ausscheidenden stillen Gesellschafter dar.
Erlöszuschätzung bei GmbH – verdeckte Ausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführer
Werden Umsätze einer GmbH in deren Büchern nicht erfasst, liegt eine Minderung bzw verhinderte Vermögensmehrung vor. Die durch die Hinzurechnung dieser Umsätze entstehenden Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern nach geltendem Gewinnverteilungsschlüssel (meist anteilsmäßig) zuzurechnen.
Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG
Wird nach einer Änderung des Flächenwidmungsplanes freiwillig ein Tauschvertrag abgeschlossen, liegt keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG vor.
Befreiung nach § 30 Abs 2 Z 4 EStG bei Grundstückstausch
Werden die Tauschvorgänge durch behördliche Maßnahmen – wie hier die Änderung des Flächenwidmungsplanes und damit in Zusammenhang stehende Vermessungen – angestoßen, so liegt ein Fall vor, der von der Intention des Gesetzgebers mit der Hinzufügung des Wortes „insbesondere“ bedacht und erfasst wurde, sodass für die Anwendung der Befreiungsbestimmung ein förmliches Umlegungsverfahren nicht mehr unabdingbare Voraussetzung ist.
Besteuerung ausbezahlter Pensionskassenguthaben
Zweck der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG ist es, die bei einer Pensionsabfindung infolge der Zusammenballung der Bezüge gegenüber einer Rente greifende höhere Progression und damit eintretende höhere Steuerlast durch die steuerliche Befreiung eines Drittels der Abfindung in jenen Fällen abzumildern, in denen der Anwartschaftsberechtigte keine andere Möglichkeit hat, als die Pension in Form einer Pensionsabfindung in Anspruch zu nehmen.
Keine Widerlegung des gesetzlich vermuteten Aufteilungsverhältnisses bei Eigentumswohnungen
§ 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG idF StRefG 2015/2016 gibt die Voraussetzungen für eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung mit zwei Varianten explizit vor. Die Glaubhaftmachung eines abweichenden Wertverhältnisses zwischen Grundstück und Gebäude genügt grundsätzlich nicht. Auch § 3 Abs 1 GrundanteilV 2016 verlangt ausdrücklich den Nachweis abweichender Verhältnisse.
Berücksichtigung von Freibeträgen iZm einer Behinderung
Freibeträge iZm einer Behinderung sind bereits für einen Zeitraum vor Ausstellung des Behindertenpasses zu berücksichtigen, wenn sich aus der Bescheinigung des Sozialministeriumservice eindeutig ergibt, dass der festgestellte Grad der Behinderung bereits ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit bestanden hat.
Mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbare ausländische Renten unterliegen in Österreich der Pflichtversicherung
Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG stellen Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung abzugsfähige Werbungskosten dar. Die Werbungskosten nach Z 4 sind gemäß § 16 Abs 3 EStG ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen.
Zurechnung der Einheitswertbescheide für den Rechtsnachfolger auch im ersten Jahr der Gewinnermittlung bindend
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Forstbetriebs, Teilbetriebs, ist gemäß § 6 Z 9 lit a EStG Buchwertfortführung gegeben. Die Einheitswertbescheide, die an den Rechtsvorgänger ergangen sind, sind für den Übernehmer des Forstbetriebs bis zur Erlassung neuer Einheitswertbescheide gemäß § 191 Abs 4 BAO maßgebend.
Als freie Dienstnehmerinnen beschäftigte Fachberaterinnen in Möbelhäusern sind steuerrechtlich als Selbständige zu qualifizieren
Eine vertraglich als freie Dienstnehmerin vereinbarte Tätigkeit als Fachberaterin einer Firma zur Bewerbung deren Produkte in zB Möbelhäusern ist steuerrechtlich gesondert zu beurteilen, da es den Begriff der freien Dienstnehmerin im Steuerrecht nicht gibt; diese steuerrechtliche Beurteilung ist auch erforderlich, wenn es im ASVG-Bereich betreffend derselben Personen zu Stattgaben der Beschwerden gekommen ist.
Grob fahrlässiger sonstiger Tatbeitrag eines Rechtsanwaltes zu Verkürzungen an Einkommensteuer aus Grundstückstransaktionen
Ein Rechtsanwalt der den von ihm beratenen Verkäufern die unzutreffende Auskunft erteilt, dass in diesem Zusammenhang keine Steuern anfallen würden, weshalb die Vertragsparteien ihre mit den Verkäufen erzielten sonstigen Einkünfte in ESt-Erklärungen nicht offenlegen und dadurch ESt verkürzen, hat fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs 1 FinStrG aF in Form von grob fahrlässigen sonstigen Tatbeiträgen zu verantworten.
Prof. Bettina Spilker im BFGjournal zu Gast
Bettina Spilker über das deutsche und das österreichische Steuerrecht, die Digitalisierung und die Sinnhaftigkeit der Pendlerpauschale in Anbetracht des Umweltschutzes.











