Am Punkt #28 mit Magdalena Brandstetter – Haustiere in Miet- und Eigentumsobjekten
Wenn Hund, Katze und & Co zu Mitbewohnern werden sollen, stellen sich zahlreiche miet- und wohnungseigentumsrechtliche Fragen. Wohnrechtsexpertin Mag. Magdalena Brandstetter erklärt welche Tiere aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes überhaupt als Haustier zu qualifizieren sind und welche wichtigen Punkte aus rechtlicher Sicht zu beachten sind, bevor man sich ein Haustier zulegt. Auch wenn der grundsätzliche Einzug des Haustieres rechtlich geklärt ist, kommen auch in weitere Folge immer wieder neue Fragen auf, wie beispielsweise welche Möglichkeiten gibt es für den Vermieter/andere Mieter/andere Wohnungseigentümer bei ständigem Gebell und was ist bei der Kaution bzw. Rückgabe der Wohnung speziell zu beachten.
Am Punkt #21 mit Klaus Pfeiffer – Umbauten durch Mieter
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Veränderungen durch Mieter im Mietgegenstand werden von Klaus Pfeiffer, Anwalt mit Schwerpunkt Miet- und Wohnrecht, Partner bei Weber & Co Rechtsanwälte näher beleuchtet. Die wesentlichen Punkte der hierbei im Vollanwendungsbereich einschlägigen §§ 9 und 10 MRG werden herausgearbeitet und erklärt. Ebenso wird die Rechtslage im Teilanwendungsbereich, sowie im Vollausnahmebereich besprochen.
Am Punkt #19 mit Elke Hanel-Torsch – Grillen
Mag. Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der Wiener Mietervereinigung, klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Grillen auf dem eigenen Balkon und im eigenen Garten zu beachten sind auf, insbesondere betreffend MRG, WEG und ABGB.
Am Punkt # 12 mit Philipp Pallitsch – Novelle Bauordnung NÖ
Dr. Philipp Pallitsch, Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht der Schwartz Huber- Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH, erklärt die kürzlich beschlossene und sehr umfangreiche Novelle der niederösterreichischen Bauordnung und deren Relevanz für die Praxis. Auch der Umsetzungsstand der Gebäude- Richtlinie und der OIB- Richtlinien in den Bauordnungen der anderen Bundesländern wird analysiert.
Am Punkt # 6 mit Thomas Moth – Crowdinvesting bei Immobilien
Mag. Thomas Moth, Geschäftsführer der Fachgruppe Finanzdienstleister der WKO, erklärt das Thema Crowdinvesting bei Immobilien anhand der derzeitigen Gesetzeslage und gibt einen kurzen Ausblick auf die bevorstehenden Änderungen durch die in Umsetzung befindliche europäische Crowdfunding- VO.
Staatliche Unterstützungsleistungen und COVID-19-bedingte Mietzinsminderungen
Vom Umsatz- und Verlustersatz bis hin zu Fixkostenzuschüssen – diverse staatliche Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 mindern. Vermieter, die wegen Betriebsschließungen keine Mietzinse lukrieren, wollen nun auf diese staatlichen Unterstützungsleistungen ihrer Mieter zugreifen.
Immobilienbesteuerung 2020: Aktuelle Maßnahmen
Wir haben für Sie bei unserer beliebten Broschüre: ‚Das 1×1 der Immobilienbesteuerung – Österreich‚ das Kapitel IX „Aktuelle steuerliche Pläne der Bundesregierung: Konjunkturstärkungsgesetz und Investitionsprämiengesetz“ überarbeitet und auf neuesten Stand gebracht.
Blockchain und Immobilien – Der Erwerb einer Immobilie künftig nur ein Mausklick entfernt?
Der Ankauf einer Immobilie über die Blockchain ist zumindest derzeit aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich nur schwer umsetzbar. Vor Durchführung einer Immobilientransaktion und der letztlichen Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch ist beispielsweise sicherzustellen, dass grundverkehrsrechtliche Bestimmungen nicht verletzt und Grunderwerbsteuer sowie Grundbucheintragungsgebühr ordnungsgemäß entrichtet wurden.
Covid-19 hat längst auch die Baubranche erreicht
Nach derzeitigem Stand bestehen für Baustellen – neben den generell gültigen Maßnahmen gemäß Covid-Maßnahmengesetz und den dazu ergangenen Verordnungen – keine spezifischen Beschränkungen.
OGH: Freiheitsersitzung auch bei einem nicht verbücherten Wegerecht möglich
Die Anwendung der Freiheitsersitzung auf den Fall einer vertraglich eingeräumten, aber nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit widerspricht zwar dem Gedanken, dass § 1488 ABGB grundsätzlich nur dingliche Servituten vor Augen hat, vermeidet aber den Wertungswiderspruch, dass ansonsten eine nicht intabulierte und damit bloß obligatorisch wirkende Servitut eine höhere Bestandskraft hätte als eine im Grundbuch eingetragene und daher sogar dinglich wirkende.
Tiroler Landtag beschloss Gesetz gegen illegale Freizeitwohnsitze
Innsbruck (APA) – Der Tiroler Landtag hat am Mittwoch durch Abänderung diverser Gesetze über eine Regierungsvorlage eine
verschärfte Handhabe gegen illegale Freizeitwohnsitze beschlossen.
„Weg“ oder „Bauwerk“? Zur Haftung für Poller in einer Fußgängerzone
Es ist vertretbar, fixe Poller nicht als Bauwerke iSd § 1319 ABGB, sondern als Teil eines Weges iSd § 1319a ABGB anzusehen.












