3G am Arbeitsplatz ist da – aber noch ist nicht alles fix
Im Ministerrat wurde nunmehr die 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen. Inhaltlich wird man nicht nur auf das konkrete Ges
COVID-19 Immobilien: Abschreibung von Beteiligungen
Infolge von COVID-19 waren in vielen Unternehmensstrukturen Ausfälle von Einnahmen sowie Liquiditätsengpässe gegeben. In Unternehmen mit mehreren Gesellschaftsebenen kann es aufgrund der Krisensituation unternehmensrechtlich notwendig sein, insbesondere zum 31.12.2020 oder 31.12.2021 Abschreibungen auf Beteiligungen vornehmen zu müssen; einerseits aufgrund von Verlusten, andererseits auch aufgrund einer Umverteilung der Liquidität mit Ausschüttungen. Diese Thematik kann letztlich natürlich auch alle Immobilienkonzerne betreffen.
UK: Einreise ab 1. Oktober nur mit Reisepass
Ab 1. Oktober wird UK auch beim Grenzübertritt endgültig sichtbar, dass es sich hier um ein Drittland handelt. Vergessen Sie den Reisepass nicht!
CORONAVIRUS | Sanierungsmaßnahmen zur Eigenkapitalstärkung
Die seit nunmehr eineinhalb Jahren währende COVID-19-Pandemie und die damit einhergende Wirtschaftskrise trifft nach wie vor auch viele österreichische Unternehmen, welchen durch verschiedene staatliche Hilfsmaßnahmen eine liquiditätsmäßige Überbrückung ermöglicht wurde und wird. Neben öffentlichen Kreditgarantien, Zuschüssen und steuerlichen Erleichterungen wurden sogar auch die Voraussetzungen für die Insolvenzantragspflicht temporär gemildert, um den krisengebeutelten Unternehmen das wirtschaftliche Überleben in der Krise zu ermöglichen.
3 G bei der Arbeit?
Italien hat es, Österreich will es: die 3 G-Regel bei der Arbeit. Die Sozialpartner suchen nach einer Lösung.
D: Keine Entgeltfortzahlung bei ungeimpften Corona-Fällen?
Einige Bundesländer in Deutschland werden in Fällen von Corona-bedingten Arbeitsausfällen bei ungeimpften Personen keine Entgeltfortzahlung mehr einräumen. Wie ist das bei uns in Österreich? Kann es soweit kommen?
Sozialpartner einigen sich auf neuen COVID-19-General-KV
Nachdem der bisherige General-Kollektivvertrag mit Ende August ausgelaufen ist, wird es rückwirkend mit 1. September mit Gültigkeit bis 30.4.2022 eine Nachfolgeregelung geben. Dabei wird v.a. auf die Maskenpflicht eingegangen und bei den Arbeitnehmern differenziert.
Am Punkt #44 mit Katharina Körber-Risak – Eine Impfpflicht im Betrieb?
Angesichts der vierten Welle der COVID-19-Pandemie wird die Diskussion um eine Impfpflicht in Betrieben immer heißer: Während in der politischen Diskussion die Debatte um Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte in der Gastronomie – Stichwort: 1G-Regel – dominiert, fragen sich viele Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, unter welchen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen Arbe
COVID-19 Förderungen werden verlängert
Einige COVID-19 Förderungen und Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise werden verlängert: Ausfallsbonus, Härtefallfonds, Verlustersatz sowie weitere Unterstützungen für Unternehmer in Österreich.
§32 EpidemieG: Ersatzanspruch Sonderzahlungen inklusive
Der Verwaltungsgerichtshof (24.6.2021, Ra 2021/09/0094) hatte über die Frage zu entscheiden, was bzgl. des Ersatzanspruchs lt. Epidemiegesetz als „regelmäßiges Entgelt“ zu verstehen ist. Der Gerichtshof kam zum Schluss, dass der arbeitsrechtliche und nicht sozialversicherungsrechtliche Begriff dafür heranzuziehen ist. Ersatzanspruch besteht daher für den erworbenen Anspruch, nicht da
CORONAVIRUS | LOHNVERRECHNUNG – Änderungen ab 1.7.2021
Die temporären Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer, wonach das Pendlerpauschale und die Begünstigungen bestimmter Zulagen und Zuschläge auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit sowie bei Telearbeit und Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise anwendbar blieben, wurden zuletzt nochmals um drei Monate verlängert für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1.7.2021 enden. Demgemäß sind diese coronabedingten Sonderbegünstigungen per 30.6.2021 ausgelaufen. Weiters ist in Zusammenhang mit Sonderfreistellungen von schwangeren Arbeitnehmerinnen seit 1.7.2021 zu beachten, ob bereits ein voller Impfschutz besteht. Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie über diese Änderungen sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Lohnverrechnung.
Arbeitnehmerveranlagung: Homeoffice steuerlich absetzen
Durch die rasch umgesetzten Schritte zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung waren und sind viele Dienstnehmer angewiesen, ihren Beruf mittels privater Arbeitsmittel zu verrichten. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig.












