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Nachdem der bisherige General-Kollektivvertrag mit Ende August ausgelaufen ist, wird es rückwirkend mit 1. September mit Gültigkeit bis 30.4.2022 eine Nachfolgeregelung geben. Dabei wird v.a. auf die Maskenpflicht eingegangen und bei den Arbeitnehmern differenziert.
Der neue General-KV zu Corona-Maßnahmen, der für alle Betriebe gilt, für welche die WKO die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt, regelt v.a. die Maskentragepflicht.
Die Eckpunkte: