Im Ministerrat wurde nunmehr die 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen. Inhaltlich wird man nicht nur auf das konkrete Gesetz, sondern vor allem auf eine noch zu erlassende Maßnahmenverordnung warten müssen.
Die 3G-Pflicht (geimpft, getestet, genesen) am Arbeitsplatz wird ab dem 1. November Wirklichkeit werden. Arbeitnehmer werden verpflichtet einen entsprechenden Nachweis mit sich zu tragen. Arbeitgeber werden verpflichtet adäquate Maßnahmen zur Kontrolle im Betrieb sicherzustellen. Diese sollen der betriebsspezifisch und im Einzelfall ausgestaltet werden (Aushang, Hinweise, Stichprobenkontrolle, Schwerpunktkontrolle).
Als Übergangsfrist werden zwei Wochen eingeräumt. In dieser Frist können Personen ohne 3G-Nachweis den Arbeitsplatz mit FFP2-Maske betreten. Danach ist nur mehr der 3G-Nachweis gültig.
Die Regelung soll Bereiche umfassen, an dem Menschen zusammenkommen. Auch im Außendienst ist diese Regelung einzuhalten. Eine Ausnahme soll für Personen gelten, die maximal zwei Kontakte am Tag mit 15 Minuten im Freien aufweisen.
Die noch zu erlassende Verordnung wird konkrete Details beinhalten. Die Beschlussfassung des zugrundeliegenden Gesetzes hat noch den Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen.
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