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(Bild: © iStock/nito100) (Bild: © iStock/nito100)

Italien hat es, Österreich will es: die 3 G-Regel bei der Arbeit. Die Sozialpartner suchen nach einer Lösung.

In Italien ist es bereist Realität: Wer arbeiten möchte, muss einen 3 G – Nachweis erbringen. Naturgemäß eröffnen sich hier aus arbeitsrechtlicher Sicht viele Fragen, hier nur einige davon: in Wien gelten strenge Regeln, von 2,5 G (Testung nur mittels PCR-Test zulässig) für die Belegschaft bis 3 G in den anderen Bundesländern. Es gibt Menschen, die sämtliche Maßnahmen verweigern, inkl. Testung.

Verlieren diese ihren Entgeltanspruch oder stellt dies gar einen Auflösungsgrund irgendeiner Art dar? Wohl sind auch datenschutzrechtliche Fragen zu klären und, wohl eine der wichtigsten Fragen betrifft den Reality-Check: wie wird diese, mitunter täglich nötige, Überprüfung durch den Arbeitgeber konkret aussehen?

Mit diesem Schritt könnte Österreich sogar weiter gehen als dies etwa Deutschland gemacht hat. Dort wurde in einigen Bundesländern bestimmt, dass im Fall der Arbeitsverhinderung durch eine COVID-19-Infektion bei Fehlen einer Impfung, der Entgeltfortzahlungsanspruch entfällt. Im Sinne der Rechtsklarheit muss man sich wünschen, dass die Regelung möglichst konkret ausfallen wird.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.