OGH: Zur Behandlung eines nachträglich hervorgekommenen Steuerguthabens beim sogenannten „Pflegeregress“
Die Gutschrift aus einer Arbeitnehmerveranlagung ist dem zu Lebzeiten erzielten Einkommen eines Verstorbenen zuzurechnen und unterliegt nicht dem Verbot des Pflegeregresses. Bei zeitlicher Kongruenz wird es von der gesetzlichen Legalzession zugunsten des Sozialhilfeträgers erfasst. Der übergegangene Anteil fällt nicht in den Nachlass.
Verbot des Pflegeregresses befreit nicht von der Unterhaltspflicht
Das Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG befreit die Eltern eines nach dem Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz untergebrachten Kindes nicht, dem Land Kärnten die Kosten der vollen Erziehung, soweit durch diese Leistungen der Unterhalt tatsächlich gewährt wurde, zu ersetzen.
Verbot des „Pflegeregresses“ auch bei Sachverhalten vor 1. 1. 2018
Seit 1. 1. 2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, ihren Angehörigen und Erben oder Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig. Dieses Verbot des sogenannten „Pflegeregresses“ kommt auch dann zum Tragen, wenn die Ersatzforderung auf einer stationären Aufnahme beruht, die zu Leistungen des Sozialhilfeträgers vor dem 1. 1. 2018 geführt hat.