IESG-Zuschlag ab 2022 halbiert
Die entsprechende Verordnung wurde nunmehr publiziert: Der IESG-Zuschlag beträgt ab 2022 0,1%.
LOHNVERRECHNUNG | Erleichterungen für „Jobtickets“ ab 1.7.2021
Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und bezahlt der Arbeitgeber ein derartiges „Jobticket“ an den Verkehrsmittelbetreiber, so zählt dies unter gewissen weiteren Voraussetzungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Nichtbesteuerung besteht aber – nach derzeitiger Rechtslage – dann nicht, wenn der Arbeitgeber diesbezügliche Kostenersätze direkt an seine Arbeitnehmer leistet. Ab 1.7.2021 wird diese Steuerbegünstigung aber ausgeweitet und stellen künftig auch Kostenersätze, die der Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer für selbst gekaufte Tickets leistet, keine steuerpflichtigen Einkünfte mehr dar.
Stützung der Kurzarbeit: abgabenrechtliche Behandlung
Das BMF hat eine Information zur steuerlichen Behandlung von Kurzarbeitsunterstützung herausgegeben. Behandelt werden Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und steuerliche Konsequenzen beim Arbeitgeber. Begrifflich zu unterscheiden ist zwischen Kurzarbeitsbeihilfe und Kurzarbeitsunterstützung.