Schlagwort: Hass im Netz

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Hass-im-Netz: Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten seiner MitarbeiterInnen

Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz brachte zahlreiche zivil-, straf- und medienrechtliche Neuerungen zur Bekämpfung der mannigfaltigen Formen beleidigender oder hetzerischer Akte im Internet sowie den sozialen Medien. Werden Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in ihrem Ansehen oder ihrer Privatsphäre verletzt, kann sich nunmehr auch der Arbeitgeber direkt dagegen mittels Unterlassungs- sowie Beseitigungsansprüchen zur Wehr setzen.

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Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts seiner Mitarbeiter

Werden Mitarbeiter auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit in ihrem Ansehen oder ihrer Privatsphäre verletzt, kann sich nun auch der Arbeitgeber direkt mittels Unterlassungs- sowie Beseitigungsanspruch zur Wehr setzen und eine Einziehung der Medienstücke oder Löschung der betreffenden Stellen auf Websites beantragen.