GRUPPENBESTEUERUNG | Ergebnisausgleich von Schwestergesellschaften?
Die gesetzlichen Regelungen zur österreichischen Gruppenbesteuerung sehen für Fallkonstellationen mit im Ausland ansässigen Gruppenträgern gemäß § 9 Abs 3 TS 4 KStG vor, dass als ausländische Gruppenträger nur beschränkt steuerpflichtige EU/EWR-Gesellschaften fungieren können, die in Österreich über eine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung verfügen und die Beteiligungen an den Gruppenmitgliedern dieser Zweigniederlassung zuzurechnen sind.
VIDEO: Gruppenbesteuerung
Erik Pinetz von Binder Grösswang Rechtsanwälte vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Pinetz die Gruppenbesteuerung.
COVID-19 und die Gruppenbesteuerung
Die in Österreich geltende Gruppenbesteuerung hat das Ziel, zwei oder mehrere idR inländische Unternehmungen gemeinsam zu besteuern. Dabei wird das Ergebnis verbundener Unternehmen einem gemeinsamen Gruppenträger zugerechnet, der an den Gruppenmitgliedern idR unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist.
Die Gruppenbesteuerung erklärt – Voraussetzungen und Auswirkungen
Mit dem Steuerreformgesetzt 2005 wurde neben der Senkung des Körperschaftsteuersatzes auch ein neues Modell einer Gruppenbesteuerung beschlossen welches bis dato ein Reizthema in der Politik darstellt. Die einen sehen es als „Steuerschlupfloch und ungerechte Steuerbegünstigung“, die anderen als „eine wichtige standortpolitische Maßnahme“.