Schlagwort: Familienbonus Plus

(Bild: © iStock/RomanBabakin)
Einkommensteuer OGH SWK

OGH: Berücksichtigung des Familienbonus Plus bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage

Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom OGH entwickelten Formel ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird.

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Familien­bonus Plus und Kindermehr­betrag – Indexierung von steuerlichen Familienbegünstigungen

Die Regierung hat im Frühsommer eines ihrer Vorhaben, nämlich die finanzielle Stärkung erwerbstätiger Eltern, mit der Einführung des Familien­bonus Plus (finanz­verwaltungsintern: „fabo+“) ebenso wie die Indexierung von steuerlichen Begünstigungen iZm Kindern in Abhängigkeit von deren Wohnmitgliedstaat in der EU, dem EWR bzw der Schweiz umgesetzt. Ein Beitrag von Monika Kunesch.

Erklärvideo Linde TV

Alles Wichtige zum Familienbonus Plus

Mit dem Beschluss des Ministerrates wurde am 10. Jänner 2018 unter der türkis-blauen Bundesregierung der neue „Familienbonus Plus“ beschlossen. Dieser soll ab dem 01. Jänner 2019 in Kraft treten und dazu dienen, Familien steuerlich zu entlasten.

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Ministerrat gibt grünes Licht für den „Familienbonus Plus“

(SWK) – In seiner Sitzung am 13. 6. 2018 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) inklusive des sogenannten „Familienbonus Plus“ beschlossen (RV 190 BlgNR 26. GP).[1] Der Absetzbetrag soll ab 2019 in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr zustehen. Im Gegenzug sollen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten entfallen. Das BMF hat auf seiner Webseite den Fragen-Antworten-Katalog auf Basis der Regierungsvorlage aktualisiert, den wir im Folgenden abdrucken. Die Beschlussfassung des JStG 2018 im Nationalrat bzw Bundesrat ist noch für Juli 2018 vorgesehen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.