Schlagwort: Energiekostenzuschuss

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS II I FAQ Update vom 12.12.2023

Die Antragsphase für den EKZ II ist bereits gelaufen. Derzeit werden von der AWS die entsprechenden Förderungszusagen ausgestellt und auch die ersten Auszahlungen sollen noch in 2023 erfolgen. Die AWS hat auch die einschlägigen FAQ zwischenzeitlich aktualisiert. Wir haben Ihnen die Neuerungen zusammengestellt und geben noch Hinweise für die noch ausstehende 2. Förderungsperiode.

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Finale Richtlinie zum EKZ II veröffentlicht!

Zu Beginn des Antragszeitraumes für den Energiekostenzuschuss für das laufende Jahr 2023 (EKZ II) mußten die förderungswürdigen Unternehmen noch mit einer Entwurfsfassung der Förderungsrichtlinie das Auslangen finden. Erst am 20.11.2023 wurde – nach zwischenzeitig erfolgter Endabstimmung der Regierungskoalition und beihilfenrechtlicher Genehmigung seitens der EU-Kommission – nun endlich die Finalfassung der Richtlinie auf der AWS-Homepage veröffentlicht. Weiters hat die AWS auch ein Update zum Fragenkatalog veröffentlicht. Im nachfolgenden Beitrag geben wir Ihnen daher einen Überblick über diese letzten Änderungen, welche für noch offene Antragstellungen entsprechend zu berücksichtigen sind.

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Update Juli 2023

Wenngleich für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen für das Jahr 2023 (EKZ 2) die mit Spannung erwarteten Detailregelungen leider noch nicht veröffentlicht wurden, so gibt es im Bereich der Energiekostenförderungen dennoch einige interessante Neuigkeiten bzw gesetzliche Änderungen zu berichten. Im folgenden Beitrag informieren wir Sie daher über die aktuellen Entwicklungen seit unserem letzten EKZ-Update.

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Update Juni 2023

Energiekostenzuschüsse für das vierte Quartal 2022 (Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2022) können von anspruchsberechtigten Unternehmen – auf Basis der aktuellen Förderungsrichtlinien (Fassung vom 17.4.2023) und dem von der AWS mitgeteilten individuellen Zeitfenster – noch bis spätestens 3.7.2023 beantragt werden. Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie über aktuelle Neuerungen und Klarstellungen zum „EKZ 1 Q4 2022“, die seit unserem letzten Update bekannt wurden.

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Update Mai 2023

Mitte April d. J. wurden die überfälligen Förderrichtlinien zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2022 auf der AWS-Homepage veröffentlicht. Die Veröffentlichung der neuen Richtlinie (Fassung vom 17.4.2023) erfolgte unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der noch ausständigen EU-Genehmigung, die offenbar kurzfristig erwartet worden war. Aufgrund der bislang verfügbaren Informationen ist jedoch derzeit unklar, ob die für die Durchführung des Förderprogramms „EKZ 1 Q4 2022“ erforderliche Genehmigung seitens der Europäischen Kommission zwischenzeitig vorliegt oder nicht. Zu diesen und weiteren Zweifelsfragen für förderwerbende Unternehmen geben wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag ein kurzes Update über den aktuellen Stand.

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Neue Richtlinie und FAQ für 4. Quartal 2022!

Auch dieses Mal galt wieder: Gut Ding braucht Weile … Denn nachdem die Verlängerung des Energiekostenzuschusses für die Monate Oktober bis Dezember 2022 (EKZ 1 Q4 2022) bereits vor Monaten politisch angekündigt wurde, ließen die Detailregelungen abermals lange auf sich warten. Selbst für die bereits abgelaufene Voranmeldungsphase (29.3. bis 14.4.2023) lagen noch keine Förderungsrichtlinien vor, sondern erfolgten provisorische Regelungen auf Basis eines eigenen Fragenkatalogs (FAQ-Voranmeldung).

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Voranmeldung „Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 (Oktober – Dezember 2022)“ ab 29. März 2023 möglich!

Zu beachten ist, dass – wie schon bei der Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 (UEKZ 1) im November 2022 – die Voranmeldung über den aws-Fördermanager im Zeitraum 29. März 2023 bis 14. April 2023 verpflichtend ist und auch dieses Mal wieder das „first come, first served-Prinzip“ anwendbar ist. Das heißt, ein Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 für den Zeitraum Oktober – Dezember 2022 (UEKZ 1 verlängert) kann nur nach einer Voranmeldung durchgeführt werden und die konkreten Antragsfenster werden entsprechend dem Einlangen der Voranmeldungen vergeben.

COVID-19 Nationales Steuerrecht News SWK

BILANZIERUNG | Energiekostenzuschuss und Rückzahlung von Corona-Hilfen

In einer kürzlich veröffentlichten AFRAC-Fachinformation nimmt der österreichische Standardsetter für Rechnungslegung & Abschlussprüfung zu aktuellen Bilanzierungs-fragen in Zusammenhang mit dem Energiekostenzuschuss sowie der drohenden Rückforderung von COVID-19-Hilfen seitens der COFAG Stellung. Wenngleich es sich hiebei um grundsätzlich unterschiedliche Zuschusstypen bzw verschiedene abschlussrelevante Sachverhalte handelt, wurden beide Themen – offenbar aus Dringlichkeitsgründen und ergänzend zu früheren AFRAC-Aussagen – in einer Fachinformation zusammengefasst.

Nachhaltigkeit Nationales Steuerrecht News SWK

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Update Februar 2023

Während die Antragsfrist für den ersten Energiekostenzuschuss für Unternehmen mit 15.2.2023 bereits abgelaufen ist, erfolgten seitens des österreichischen Gesetzgebers zwischenzeitig die legistischen Vorbereitungen für die geplante Verlängerung des EKZ 1 für das vierte Quartal 2022 sowie die Gewährung eines neuen EKZ 2 für das Jahr 2023: Die Aufstockung der budgetären Mittel für Energiekostenzuschüsse auf insgesamt bis zu 7 Mrd EUR sowie die Novellierung bzw Neustrukturierung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) wurden am 24.2.2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die neuen bzw adaptierten Förderungsrichtlinien liegen zwar noch nicht vor, jedoch wurden seitens des ressortzuständigen Wirtschaftsministeriums in einer Medieninformation vom 25.2.2023 weitere Details mitgeteilt. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Sie auf den aktuell verfügbaren Informationsstand bringen.

Nachhaltigkeit Nationales Steuerrecht News SWK

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Update Jänner 2023

Der Energiekostenzuschuss für insbesondere „energieintensive“ Unternehmen ist nach den bis dato vorliegenden Regelungen für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 konzipiert, wobei nach zwingender „Voranmeldung“ (VA von 7. bis 28.11.2022 bzw in der nachträglich gewährten „Nachfrist“ von 16. bis 20.1.2023) derzeit die eigentlichen Antragstellungen im Gange sind (in einem von der AWS auf Basis des VA-Zeitpunktes vorgegebenen Zeitfenster innerhalb des Antragszeitraums von 29.11.2022 bis spätestens 15.2.2023).

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Nachfrist und Klärung von Zweifelsfragen

Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde von der Bundesregierung Ende September d. J. angekündigt, die konkrete Umsetzung dauerte dann aber fast zwei weitere Monate und hatte einige Anlaufschwierigkeiten zu überwinden: Erst in den Abendstunden des 23.11.2022 wurde schließlich – nach erfolgter Genehmigung seitens der EU – die gesetzlich vorgesehene, alle wichtigen Details regelnde und dementsprechend umfangreiche Richtlinie des zuständigen Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.