ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Finale Richtlinie endlich veröffentlicht!
Nachdem die österreichische Bundesregierung Ende September d. J. die ersten Details zum geplanten Energiekostenzuschuss für „energieintensive Unternehmen“ präsentiert hatte, wonach für einen Teil der Energiemehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 unter bestimmten Voraussetzungen Direktzuschüsse iHv bis zu 50 Mio EUR für entsprechend betroffene Unternehmen(sgruppen) gewährt werden sollen, wurden die Förderwerber ziemlich auf die Folter gespannt.
Energiekostenzuschuss für Unternehmen – die wesentlichsten Eckdaten
Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde als Gesetz bereits im Juli 2022 veröffentlicht. Die wesentlichen Regelungen werden in einer eigenen Richtlinie erfolgen. Diese entscheidende Richtlinie wurde immer noch nicht veröffentlicht. Darüber hinaus bleibt eine Genehmigung durch die EU-Kommission abzuwarten. Auf Basis der verfügbaren Informationen sowie unter Heranziehung der relevanten EU-Richtlinien und der vergleichbaren Regelung in Deutschland haben wir die wesentlichsten Aspekte kompakt und übersichtlich dargestellt.
Energiekostenzuschuss: Erste Details zur Förderrichtlinie
Gut Ding braucht Weile: Während die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten „Teuerungs-Entlastungspakets“ unter anderem auch Direktzuschüsse für „energieintensive“ Unternehmen angekündigt bzw. Mitte Juni dieses Jahres beschlossen hatte und mit dem „Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz“ Ende Juli dieses Jahres auch bereits die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen wurde, heißt es hinsichtlich der die näheren Details regelnden Förderungsrichtlinie für die teils massiv unter den hohen Energiepreisen leidenden Industrie- und sonstigen Unternehmen noch immer „bitte warten“.