DSB: Keine Löschung durch Anonymisierung bei Wiederherstellbarkeit
Ist der Personenbezug mit verhältnismäßigen Aufwand wiederherstellbar, so liegt keine ausreichende Anonymisierung vor, die einer Löschung gleichgesetzt werden kann.
DSB: Kein Entfall schutzwürdiger Interessen bei Abrufbarkeit im Internet
In ihrem rechtskräftigen Bescheid vom 3.12.2018 (DSB-D122.984/0003-DSB/2018) hat die Datenschutzbehörde (DSB) festgehalten, dass die bloße Abrufbarkeit personenbezogener Daten im Internet nicht schon dazu führt, dass diese als allgemein verfügbar im Sinne des § 1 Abs 1 DSG gelten.
DSB weist Beschwerden gegen OGH und Parlament zurück
In ihren rechtskräftigen Bescheiden vom 4.2.2019 (DSB-D123.937/0001-DSB/2018) bzw vom 28.11.2018 (DSB-D123.800/0001-DSB/2018) hält die Datenschutzbehörde (DSB) fest, dass sie weder für die Aufsicht über Gerichte im Rahmen justizieller Tätigkeit noch die Kontrolle der Legislative zuständig ist.
DSB: Löschen von Daten durch Anonymisierung ist zulässig
In ihrem Bescheid vom 5.12.2018 (DSB-D123.270/0009-DSB/2018) hat die Datenschutzbehörde (DSB) die Anonymisierung von personenbezogenen Daten als Löschung im Sinne der DSGVO anerkannt. Ein Anspruch auf Wahl des konkreten Mittels der Löschung bestehe nicht.
EuGH anonymisiert Vorabentscheidungssachen
Vor dem Hintergrund der neuen datenschutzrechtlichen Regelungen der EU hat der EuGH beschlossen, den Schutz der Daten natürlicher Personen bei Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen…