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Im RIS wurde kürzlich die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert wird und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufgehoben wird, veröffentlicht.
Laut den Erläuterungen enthält der vorliegende Entwurf gesetzliche Begleitmaßnahmen iZm der Verordnung (EU) 2019/518 zur Änderung der Verordnung (EG) 924/2009 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen (ABl L 91 vom 29. 3. 2019 S 36). Diese soll die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten im Hinblick auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro aus Mitgliedstaaten, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören, beseitigen sowie Informationspflichten und Anforderungen für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit kartengebundenen Zahlungsvorgängen und Überweisungen harmonisieren.
Durch die Abwicklung der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken wird die gegenstandslos gewordene Rechtsvorschrift (Pfandbriefstelle-Gesetz) im Sinne einer Rechtsbereinigung aufgehoben.