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Entscheidung: BFG 11. 12. 2019, RV/7103731/2018, Revision nicht zugelassen.
Normen: § 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG; § 33 Abs 4 EStG.
Wenn das Wochengeld zusammen mit den übrigen Einkünften der Ehefrau über 6.000 Euro liegt, steht der Alleinverdienerabsetzbetrag wegen Überschreitens der Einkommensgrenze der Ehepartnerin nicht zu. Das Wochengeld selbst unterliegt zwar nicht der Steuer, ist aber ausdrücklich für die Einkommensgrenze zu berücksichtigen.