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Finanz akzeptiert Ansuchen um Strafstundung per Mail

Verordnung gilt bis Ende Mai. (Bild: © Tatyana Bezrukova) Verordnung gilt bis Ende Mai. (Bild: © Tatyana Bezrukova)

Wien – Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat eine weitere Corona-Verordnung erlassen. Die Finanzstrafbehörden akzeptieren bis Ende Mai 2020 bestimmte Anbringen per Mail (corona@bmf.gv.at), etwa das Ansuchen, eine Geldstrafe zu stunden oder in Raten zu zahlen, wenn man wegen der Virusbekämpfungsmaßnahmen in wirtschaftlicher Not ist und nicht fristgerecht zahlen konnte.

Auch kann man die Finanz momentan elektronisch ersuchen, keine Stundungszinsen oder Säumniszuschläge auf Strafen zu verrechnen.

Das Original-Anbringen ist vor Einreichung zu unterschreiben und sieben Jahre aufzubewahren, heißt in der am Donnerstag ausgegeben Verordnung, die seit 15. März in Kraft ist.

Die Verordnung umfasst nicht von Gerichten verhängte Strafen, hieß es aus dem Finanzministerium auf APA-Anfrage. Vielmehr geht es um Geldstrafen, Wertersätze, Zwangs- und Ordnungsstrafen sowie Kosten des Finanzstrafverfahrens, die die Finanzstrafbehörden im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt haben. (APA)

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