Finanz akzeptiert Ansuchen um Strafstundung per Mail
Wien – Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat eine weitere Corona-Verordnung erlassen. Die Finanzstrafbehörden akzeptieren bis Ende Mai 2020 bestimmte Anbringen per Mail (corona@bmf.gv.at), etwa das Ansuchen, eine Geldstrafe zu stunden oder in Raten zu zahlen, wenn man wegen der Virusbekämpfungsmaßnahmen in wirtschaftlicher Not ist und nicht fristgerecht zahlen konnte.
Per E-Mail eingebrachte Revision ist nicht rechtswirksam
Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim BFG. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war gem § 24 Abs 1 BFGG die BAO anzuwenden, weshalb auch die Rechtzeitigkeit der Einbringung einer derartigen Revision nach der BAO zu beurteilen ist.