Schlagwort: E-Mail

Verordnung gilt bis Ende Mai. (Bild: © Tatyana Bezrukova)
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Finanz akzeptiert Ansuchen um Strafstundung per Mail

Wien – Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat eine weitere Corona-Verordnung erlassen. Die Finanzstrafbehörden akzeptieren bis Ende Mai 2020 bestimmte Anbringen per Mail (corona@bmf.gv.at), etwa das Ansuchen, eine Geldstrafe zu stunden oder in Raten zu zahlen, wenn man wegen der Virusbekämpfungsmaßnahmen in wirtschaftlicher Not ist und nicht fristgerecht zahlen konnte.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein Verfahren VwGH

Per E-Mail eingebrachte Revision ist nicht rechtswirksam

Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim BFG. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war gem § 24 Abs 1 BFGG die BAO anzuwenden, weshalb auch die Rechtzeitigkeit der Einbringung einer derartigen Revision nach der BAO zu beurteilen ist.