Strengere EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln
Der Rat hat am 9. 4. 2019 die „Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ förmlich angenommen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre, um die neuen Vorschriften umzusetzen.