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Familienhärtefonds: Anträge ab sofort möglich

(Bild: © Kotenko_A) (Bild: © Kotenko_A)

Das Familienministerium hat nun Richtlinien und das Antragsformular zur Beantragung von Zahlungen an Familien mit Kindern zur Unterstützung der Pandemiefolgen veröffentlicht. Gespeist werden die Mittel aus dem Familienhärteausgleichsfonds.

Das Familienministerium wurde durch die COVID-19-Gesetze ermächtigt, Richtlinien für die Inanspruchnahme aus Geldern des Familienlastenausgleichsfonds zur Bewältigung der Corona-Krise zu erlassen. Die Anspruchsmerkmale sind mit Stichtag 28. 2. 2020 nachzuweisen.

1. Antragsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind Familien (Eltern, Elternteile, Großeltern Adoptiv- und Pflegeltern) mit mindestens einem Kind, die Familienbeihilfe beziehen, grundsätzlich im gleichen Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Voraussetzungen bei Unselbständigen:

  • Lohn/Gehaltszettel,
  • Arbeitslosengeldbescheid (Arbeitsplatz muss aufgrund Corona verloren gegangen sein) oder
  • Vorliegen einer Corona-Kurzarbeit.

Voraussetzungen bei Selbständigen:

  • Einkommensteuerbescheid 2017,
  • Nachweis der Förderung durch den Härtefallfonds der WKO.

2. Einkommensgrenzen netto

Diese sind je nach Familiengröße gestaffelt:

  • Alleinerziehende + 1 Kind: 1.600 Euro;
  • Alleinerziehende + 2 Kinder: 2.000 Euro;
  • Alleinerziehende und mehr als 2 Kinder: 2.800 Euro;
  • Paar + 1 Kind: 2.400, Euro;
  • Paar + 2 Kinder: 2.800 Euro;
  • Paar und mehr als 2 Kinder: 3.600 Euro.

3. Höhe der Zuwendung

Aufgrund der Familienstruktur wird ein Familienfaktor berechnet und dieser mit 300 multipliziert. Dies ergibt die monatliche Zahlung, jedoch maximal 1.200 Euro pro Monat.

  • Antragsteller: Faktor 1;
  • zweiter Elternteil: Faktor 0,6;
  • für alle Kinder unter 10 Jahren: Faktor 0,4;
  • für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren: Faktor 0,6;
  • für alle Kinder über 15 Jahre: Faktor 0,8.

Beispiel:

1 (Antragstellerin) + 0,6 (zweiter Elternteil) + 0,8 (zwei Kinder unter 10 Jahren) = 2,4.

2,4 x 300 Euro  = 720 Euro monatliche Unterstützung.

4.            Dauer der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt für die Dauer der Corona-Krise, jedoch maximal für drei Monate.

5. Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an corona-hilfe@bmafj.gv.at zu stellen. Die jeweiligen Nachweise inklusive eines Fotos der Bankkarte sind dem Antrag beizufügen.

Link: Zur Richtlinie und weiteren Informationen: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html.

Zum Autor:

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter der Steuerabteilung von A1 Österreich und Steuerberater in Wien.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.

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