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Saldo PVMitglied
Stimmt, Geht gar nicht.
Eine All-In ist praktisch in Stein gemeißelt und bringt man ohne Verschlechterungsvereinbarung auch nicht mehr weg (Alles schon erlitten)
Saldo PVMitgliedHallo Magj86,
Das ist die sog. „Aufsaugungsklausel“. Bei einer mind. 40%igen Überzahlung kann man die nächsten 3 kollektivvertraglichen Erhöhungen „ausschalten“. Muss aber im DV vereinbart sein. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip. Nachzulesen: OGH 18.5.1999, 8 ObA 173/98v
Ich hab bei einer GPLA schon mal eine fünf-jährige Aufsaugung durchgebracht, war aber eher Glück als Rechtsanspruch 😛
Klausel sticht jedenfalls KV-Erhöhung!
lg
HelmutSaldo PVMitgliedHallo Gasteiner,
Wenn es sich um eine Jahresprämie handelt, handelt es sich um eine Sonderzahlung, die allerdings das Jahressechstel anknabbert und daher spätestens bei der WR mit dem Steuertarif zuschlägt.
Wenn sie monatlich ausbezahlt wird, wird sie wie ein normaler laufender Bezug behandelt.Schöne wäre es, rechtzeitig vor der erstmaligen Auszahlung eine Vereinbarung als Zusatz zum Dienstvertrag zu Stande zu bringen, um wenigstens das 7entel mit dem festen Satz von 6% im Jahressechstel unterzubringen. Infos dazu gibt’s bei der Kammer, oder ich könnte Dir dazu auch etwas emailieren wenn Du möchtest.
lg
HelmutSaldo PVMitgliedAh so ja: Wenn Du das Diplom bei einer von der PK anerkannten Einrichtung erfolgreich abgelegt hast, und diese von der PK akkreditiert wird, dann musst Du die Prüfung natürlich – wahrscheinlich 😉 – nciht noch einmal ablegen.
Helmut
Saldo PVMitgliedGut, also den Buchhalter brauchst Du nicht machen.Für Buchhaltung und Recht gibt’s ein kleines Seminar beim BFI am Alfred Dallinger Platz. Am besten Frau Singer am BFI direkt anrufen und fragen. Das gibt es aber leider nur – wenn überhaupt – 1 x pro Jahr. Dieses Modul hätte ich sonst nirgendwo gefunden und wurde mir das auch von der Parit.Kom. so mitgeteilt, dass es das nur dort gebe (Zur Prüfung sind sogar Kollegen aus Tirol angereist, weil es dort im Umfeld keine derartige Prüfungskommission gibt). Du könntest es aber auch im Selbststudium machen, und dann die Prüfung bei der Par.Kom direkt ablegen (glaube ich). Die Skripten gibt’s bei der WT-Akademie.
Dazu brauchst Du natürlich 1,5 nachgewiesene Jahre (bei 40 Std./Woche) in der PV, das bestandene Diplom, usw. Dieses Ergänzungsmodul bei WIFI oder WT-Akademie musst Du aber bitte auch machen, es besteht aus IT und Unternehmensführung, sowie Berufsrecht.Am besten erkundigst Du Dich nochmal bei der PK, die sind da wirklich irrsinnig nett und helfen Dir gerne weiter.
Kontakt:Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe – Geschäftsstelle
Grohgasse 3
1050 Wien
Tel.: +43 1 545 05 77- DW müsste 25 sein.
Fax: +43 1 545 05 77 DW 99info@bilanzbuchhaltung.or.at
http://www.bilanzbuchhaltung.or.atAlles klar? Ich wünsche Dir alles Gute!
lg
HelmutSaldo PVMitgliedLiebe Birgit,
Also das ginge jetzt doch zu weit (glaube ich). In das Entgelt der div. Ausfallzeiten ist ja nur der Durchschnitt der tatsächlich geleisteten, regelmäßigen Überstunden einzurechnen, wenn nachweisbar ist, dass im Jänner keine Überstunden zu leisten wären, dann fällt das mMn ohnehin weg – Laut Ausfallsprinzip steht dem DN das Entgelt zu, das er erwirtschaftet hätte, hätte er gearbeitet.
Ich würde die Auszahlung der Zeitguthaben ausscheiden.
lg
HelmutSaldo PVMitgliedLiebe Conny,
Aaaaalso: Ich bin der Meinung, wenn der Abmeldegrund nicht Gegenstand des Vergleichs war, dann lasse ich ihn so wie er ist. Man könnte natürlich auch meinen, dass durch die Einigung nachträglich die Lösung „vereinvernehmlicht“ geworden ist. Ich würde es einmal darauf ankomme lassen. Wahrscheinlich, bzw. ziemlich sicher, ist das ganze inzwischen eh schon erledigt, immerhin war Deine Anfrage vom November.
MICH WÜRDE ABER TROTZDEM DIE MEINUNG ANDERER KOLLEGEN INTERESSIEREN.
Lass mich bitte auch kurz wissen, wie Du die Sache gelöst hast.
lg
HelmutSaldo PVMitgliedLieber payroll,
Das hat schon seine Richtigkeit!
In den Hinweisen für die Ausfertigung (Ortner dick 2011, Seite 1097, RZ 890) zitiere ich wie folgt:
„Maßgebend für die Angabe zur sozialen Stellung ist die Art des Bezuges, der im letzten im Lohnzettel enthaltenen Lohnzahlungszeitraum zur Auszahlung gelangte.“
Das war bei Dir der Arbeiter –> A1 stimmt also.lg
HelmutSaldo PVMitgliedLiebe Patrizia71,
Leider bin ich in WIen zu Hause, aber per e-mail kann man da sicher etwas machen 🙂
Ansonsten ist, glaube ich, die Hilfsbereitschaft im Forum bei einigen engagierten Usern recht hoch, es hilft sicher auch, ältere, und schon beantwortete Fragen durchzuklicken, die meisten Fragen kommen direkt aus der Praxis und sind daher sehr gut geeignet, sich in die Materie „hinein zu graben“.
Viel Erfolg jedenfalls bei Deiner Ausbildung.
lg
HelmutSaldo PVMitgliedHallo Boris71,
Die Staffelung bedeutet „… bis zum 5. Besch.Jahr“, für 2013 sind also die € 2.232,- als KV-Mindestgehalt anzusetzen.
lg
Helmut17. Januar 2013 um 16:40 Uhr als Antwort auf: Übernahme Ausbildungskosten anstatt Erfolgsprämie #73451Saldo PVMitgliedIch schließe mich dieser Antwort an.
Saldo PVMitgliedLieber Mode0007,
Wurde Deine Frage schon beantwortet? Wenn nicht bitte kurzes e-mail, und ich sag Dir wie’s geht (Habe mich gerade selbst verselbstständigt)
lg
Helmut -
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