Vorwegnahmevereinbarung

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  • #65583
    magj86
    Teilnehmer

    Hallo, hätte eine Frage zu der Vorwegnahmevereinbarung. Wir haben einen Arbeitnehmer der weit über dem Kollektivvertrag (Handel Angestellte; ca € 1.000,- Überbezahlung) bezahlt wird. Im Kollektivvertrag steht das die Überbezahlung immer aufrecht bleiben muss, jedoch in dieser Vorwegnahmevereinbarung steht, dass man auf längstens drei Jahre das Gehalt nicht erhöhen muss. Tritt nun die Regelung im Kollektivvertrag oder diese Vorwegnahmevereinbarung in Kraft?

    #73467
    Saldo PV
    Mitglied

    Hallo Magj86,

    Das ist die sog. „Aufsaugungsklausel“. Bei einer mind. 40%igen Überzahlung kann man die nächsten 3 kollektivvertraglichen Erhöhungen „ausschalten“. Muss aber im DV vereinbart sein. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip. Nachzulesen: OGH 18.5.1999, 8 ObA 173/98v

    Ich hab bei einer GPLA schon mal eine fünf-jährige Aufsaugung durchgebracht, war aber eher Glück als Rechtsanspruch 😛

    Klausel sticht jedenfalls KV-Erhöhung!

    lg
    Helmut

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