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22. Mai 2013 um 15:20 Uhr als Antwort auf: Pendlerpauschale mit arbeitgeber eigenen Fahrzeug?! #73608
Roland
TeilnehmerHallo Conny
Momentan ist in so einem Fall keine PP möglich.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Jeanny,
Ja, so hätte ich es auch gemacht.
Die 25 KT im Krankenstand halt auch aufteilen.LG
Roland
TeilnehmerHallo angie!
Fernpendlerbeihilfe = Förderung des Landes, meistens ist es möglich, am Gemeindeamt nachzufragen!
Bezüglich Pendlerpauschale (+ Pendlereuro) für die Baustellen: Ist absolut möglich!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Peter!
Genau – würde ich auch so machen!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Rene!
SV = Sonderzahlung oder laufend, kommt drauf an, ob im KV noch „weitere“ Jubiläumsgelder definiert sind (wenn ja, dann SZ!)
LSt = Sonstiger Bezug § 67 Abs. 1 + 2LG
Roland
TeilnehmerJawohl, Peter, vollkommen richtig was die fiktive Beitragsgrundlage betrifft!
Bitte beachte aber, dass manchmal die GKK’s länger als 1 Jahr KG zahlen (ich glaube, die Satzungen erlauben bis 1,5 Jahre… bin mir aber auch nicht sicher).
Ganz schlüssig bin ich mir bei deiner Anfrage jedoch noch nicht:
Wird da jetzt noch ein Krankentgelt bezahlt oder nicht (könnte ja ein Ang. sein mit „halbem Grundanspruch“)?LG
Roland
TeilnehmerHallo Peter!
Diese Anfrage hatte ich auch noch nicht.
Naja, es gibt auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung ein Feld „freiwillige Entgeltfortzahlung ab … bis …“ – das wird schon seinen Sinn haben.
Sprich mal mit einem Sachbearbeiter der GKK darüber!Die Zahlung ist mit Sicherheit beitragsfrei, da unter 50% und gleichzeitiger Krankengeldbezug von der GKK.
LSt-pflichtig, ganz normal!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Daniela!
Da gibt‘ keinen „Erlass“, sondern höchstgerichtliche Judikatur dazu (z.B. OGH 9 ObA 160/11m vom 29. März 2012).
Es ist nicht egal, wenn KV-Werte unterschritten werden (Deckungsprüfung!).
Unterliegt dein GF dem KV? (manchmal sind sie ausgeschlossen)LG
Roland
TeilnehmerHallo Manu!
Schau bitte gleich mal nach, ob hier nicht eine Durchrechnungsvereinbarung existiert! (schaut mich fast so an)
LG
Roland
TeilnehmerHallo Natascha!
Jetzt völlig losgelöst von der „richtigen“ rechtlichen Beurteilung hätte ich in diesem Fall auf alle Fälle so gehandelt, dass ich die Zeit bereits ab 7.30 Uhr gutgeschrieben hätte (um des „lieben Friedens“ Willen) – da eben auch die Wegzeit ca. 30 Minuten beträgt.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Birgit!
Ja!!!
Darüber hinaus keine Betriebsausgabe bei Strafen.LG
Roland
TeilnehmerHallo Angelika!
Genau!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Angelika!
Ja, ja, mittlerweile sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Im absoluten Regelfall wird deine DN daher ab 1.4.2014 in die BGR A4u/D4u umgestuft werden müssen, da das Regelpensionsalter 60 Jahre beträgt und meistens der Anspruch auf Alterspension gegeben sein wird.LG
Roland
TeilnehmerHallo Birgit!
Das ist korrekt.
Es handelt sich um ein „Deputat“ in der L + F.Da hat sich seit damals tatsächlich nichts verändert.
Du kannst das (z.B.) in der RZ 164 LSt-RL nachvollziehen.LG
Roland
TeilnehmerHallo Lydia!
Nichts Neues gegenüber dem Vorjahr.
D.h. es ist nur „das Hindernis“ der „fiktiven“ Pendlerpauschale weggefallen.Du findest die Rechtsmeinung der Finanz ab der RZ 747 LSt-RL.
Wenn nicht noch was Außergewöhnliches passiert, wird sich also die Beliebtheit des Jobtickets weiterhin „in Grenzen“ halten.
LG
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