Hallo!
Habe mal wieder eine Frage, auf die ich leider keine Antwort finde:
Ein angestellter Geschäftsführer bekommt ein All-in-Gehalt. Aus steuerlichen Gründen wurden die Überstunden herausgeschält. Nun ist es aber so, dass mein Vorgänger 40 Überstunden angenommen hat, und das Grundgehalt dann unter KV ist. Er hat es so erklärt, dass das ja egal ist, weil insgesamt der KV-Gehalt überschritten wird.
M. E. stimmt das aber nicht; der Grundgehalt muss dem KV entsprechen und die Überstunden kommen dazu. Wo finde ich einen entsprechenden Erlass?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Die Diskussion ist schon sehr groß.
Danke. LG Daniela