Roland

Erstellte Forenantworten

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  • als Antwort auf: SZ Handel Arbeiter bei unber. vz. Austritt #72184
    Roland
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    Hallo Annett, hallo Matthias!

    Komplette Rückverrechnung ist definitiv richtig.

    LG

    als Antwort auf: begünstigte Auslandstätigkeit #72183
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo an alle!

    Scheinbar ist es doch noch nicht ganz vorbei.
    Es soll eine Übergangsregelung für 2 Jahre geben.

    LG

    als Antwort auf: Pendlerpauschale #72182
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Seba!

    Nein, keine PP, wenn du 99% Dienstreisen machst.
    Die PP ist eine steuerliche „Abgeltung“ für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, die du (höchstwahrscheinlich) nicht zurücklegst.

    LG

    als Antwort auf: Sonderzahlung versteuern #72178
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Mit diesen Angaben kann man leider keine „vernünftige“ Antwort erstellen.
    Grundsätzlich wären diese SZ mit 6% zu versteuern, vermutlich wird es aber zu einer Jahressechstelüberschreitung kommen, dabei wird der „Überhang“ dann laufend mitversteuert.

    Ob diese SZ 1x oder 2x im Jahr ausbezahlt, ist steuerlich von untergeordneter Relevanz, eventuell hat man in der SV einen kleinen Vorteil (AlV-Rückverrechnung!), wenn man in 2 Teilbeträgen ausbezahlt.

    LG

    als Antwort auf: KV Handel Arbeiter/ Beschäftigung am 08.12. #72177
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sebastian!

    Da gebe ich dir absolut recht – sehr „wage“ Formulierung im KV.

    Die Tätigkeit könnte aber eventuell in Punkt 2.1.c (im Abschnitt X) reinfallen:
    c) sonstige Tätigkeiten, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit den vorstehenden Tätigkeiten verlangt.

    Daher würde ich es mal so formulieren:
    Wenn der AN nichts dagegen hat, am 8. Dezember zu arbeiten, würde ich mich höchstwahrscheinlich „drübertrauen“.

    Gibt es eventuell jemanden im Forum, der solch einen Fall schon mal hatte?

    LG

    als Antwort auf: Nach "stempeln" Pension – Abfertigung alt #72176
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Nina!

    In diesem Fall bräuchte man detailiertere Informationen – sorry.
    Wäre höchstwahrscheinlich ein „echter Beratungsfall“.

    LG

    als Antwort auf: Austritt w/Berufsunfähigkeitspension #72175
    Roland
    Teilnehmer

    Boah, liebe Christine, dieser Fall ist ein Traum(a)!

    Es gibt halt wirklich immer wieder Dinge, die schier unlösbar scheinen, darum kann ich dir hier auch über das Forum nicht wirklich helfen.

    LG

    als Antwort auf: Zusatzverdienst für Präsenzdiener #72174
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Julia!

    Gegenfrage: Warum nicht?

    LG

    als Antwort auf: Schwangerschaft – Überstundenpauschale #72173
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo latinelli!

    Nach „hiesiger“ Rechtsprechung kann (egal in welchem Fall) die Bezahlung der ÜP während der Schwangerschaft eingestellt werden. (z.B. OGH 26.2.2004, 8 ObA 124/03y)
    „Kleine“ rechtliche Bedenken bleiben jedoch trotzdem in diesem Falle.

    LG

    als Antwort auf: Mischsonderzahlung Gastro #72171
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Wenn der KV tatsächlich die Misch-SZ vorschreibt, bitte auch unbedingt so berechnen – auch die Judikatur tendiert voll in diese Richtung!

    Und es ist absolut korrekt, dass die 540,– dann keinem SV-Abzug unterliegen, da für die Geringfügigkeit nur der lfd. Bezug ausschlaggebend ist!

    LG

    als Antwort auf: DRINGEND!! Beginn Mutterschutz – Abrechnung #72170
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Nina!

    Na, das macht ja gleich Freude (so ungefähr wie: Springe ins eiskalte Wasser!)
    Spaß beiseite: So schwer ist es nicht – du machst Folgendes:

    Die AN hat während der Schutzfrist keinen Anspruch auf UZ und WR, somit kannst du den zuviel bezahlten Teil des UZ auf die WR anrechnen(sogenannte „Rückverrechnung“).

    Du ermittelst die aliquote WR wie folgt:
    Bruttogehalt (oder Lohn) : 365 x 330

    Den bereits ausbezahlten UZ kannst du wie folgt kürzen:
    Bruttogehalt (oder Lohn) : 365 x 35

    Ob du jetzt den UZ aufrollst oder direkt die WR kürzt, ist mE reine Geschmacksache. Die GKK hätte lieber eine Aufrollung.

    Alles klar?

    LG

    als Antwort auf: Alliquote Berechnung SZ – Eintritt #72169
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Nina!

    Kein Problem!
    Du berechnest BEIDE Sonderzahlungen (UZ und WR) wie folgt:
    Fall 1: Richtig, Bruttogehalt : 12 x 5
    Fall 2: Eine kleine Korrektur: Bruttogehalt : 365 x KALENDERTAGE (= 76 KT ab 17.10.) – Zusatz: Der 17.10. ist ein Sonntag, ist das eh O.K.?

    Wann du die beiden (aliquoten) SZ auszahlen musst, bestimmt dein KV!

    LG

    als Antwort auf: Sonderzahlung – Prämie – 6-elschonend? #72168
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Gaby!

    Mit pers. Mailing erledigt!

    LG

    als Antwort auf: Übergang von Teilzeit auf Vollzeit #72167
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Anfänger(In)!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: ÜSt herausschälen nach § 68/2 #72166
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Martina!

    Nein, die Mitarbeiter fallen nicht um den kompletten steuerfreien Betrag um.
    Ist klar, wenn sie z.B. 60 ÜSt gemacht haben, können die dazugehörigen ÜZ natürlich schon steuerfrei abgerechnet werden.

    LG

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