Schwangerschaft – Überstundenpauschale

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    Beiträge
  • #64990
    latinelli
    Teilnehmer

    Hallo,

    Die DN hat ein Überstundenpauschale ohne Vereinbarung eines Widerrufes. Bedeutet das, dass das Pauschale auch weiterhin zu bezahlen ist, obwohl keine Überstundenleistung mehr erfolgen darf (Rechtscharakter einer Entgelt-Dauerzusage)?

    Gesetzt den Fall, dass eine Vereinbarung „bis auf Widerruf“ getätigt wurde, ist dann das Pauschale ab Bekanntgabe der
    Schwangerschaft nicht mehr auszubezahlen?

    Danke für die Info.

    Liebe Grüße

    #72173
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo latinelli!

    Nach „hiesiger“ Rechtsprechung kann (egal in welchem Fall) die Bezahlung der ÜP während der Schwangerschaft eingestellt werden. (z.B. OGH 26.2.2004, 8 ObA 124/03y)
    „Kleine“ rechtliche Bedenken bleiben jedoch trotzdem in diesem Falle.

    LG

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